Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersteilzeit Rentenkürzung Jahrgang 53

von Otto14.11.2010 | 19:42
4386 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In unserer Firma wurde damals der Altersteilzeitvertrag angeboten unter dem Hinweis dass nach Ende der paasiven ATZ mit 62 keine Kürzung erfolgt. Im Rentenverlauf/Berechnung wird dies aber nicht berücksichtigt. Lt. RV trifft dies erst mit 65 zu bei Jahrgang 53 und jünger. Dies würde für mich bedeuten dass ich von 62 - 65 arbeitslos wäre oder gibt es tatsächlich solch eine Regelung die der RV allerdings nur ungern angibt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie Vertrauensschutz genießen (ATZ vor dem 01.01.2007 vereinbart) können Sie mit 62 und 10,8% Kürzung in Altersrente gehen. Ohne Kürzung vor der Regelaltersrente wegen ATZ war nie die Rede. Sie müssen im Betrieb verkehrt beraten worden sein!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 15.11.2010 | 07:39
Ist es nicht viel, viel wahrscheinlicher, dass man Ihnen damals in der Firma "Mist" erzählt hat (oder Sie das mit den Anschlägen erfolgreich verdrängt haben? Die DRV hat die Gesetze einzuhalten, da geht es nicht um gern oder ungern!
santanderam 15.11.2010 | 08:30
Kann es sein, dass in ihrem Altersteilzeitvertrag ein "Beitrag zum Ausgleich eines Altersrentenabschlags" vom Arbeitgeber verankert ist ?
W*lfgangam 15.11.2010 | 20:57
Hallo Otto, > In unserer Firma wurde damals der Altersteilzeitvertrag angeboten unter dem Hinweis dass nach Ende der paasiven ATZ mit 62 keine Kürzung erfolgt. Wenn Sie das schriftlich haben oder mit Zeugen bestätigen können, ziehen Sie vors Arbeitsgericht und lassen den Arbeitgeber 'bluten'. Ansonsten, wie die Vorredner schrieben, ist das natürlich Nonsens. Eine Altersrente ab 62 ohne Abschlag gab es zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr - es gab nur überhaupt noch die Möglichkeit, bei ATZ-Vereinbarung vor 2007, den Rentenbeginn mit 62 zu retten (weil die infrage kommende Rentenart - Altersrente an langjährig Versicherte - wieder auf frühesten Rentenbeginn 63 angehoben wurde) und das MIT Abschlag von 10,8 %. Wie gesagt, sammeln Sie Unterlagen/Zeugen und belegen Sie, dass Sie unter falschen Voraussetzungen in einen geänderten Arbeitsvertrag 'gelockt' wurden. Möglicherweise führt Sie das aber in Ihr altes Arbeitsverhältnis zurück - Arbeiten bis 63, auch Rente mit Abschlag, eben kein vorzeitiges/mittiges Arbeitsende und 20/50 EUR mehr Rente mit 63 ...oder dann wahlweise auch mit 65 + xx und deutlich mehr Rente - wenn Sie der Arbeitgeber nicht vorher ordentlich kündigt. Gruß w.
W*lfgangam 16.11.2010 | 15:50
> ... und das MIT Abschlag von 10,8 %. Mit 63. ist natürlich 7,2 % richtig, evtl. steigend ab Jahrgang 1949. 9,3 % sind es dann für Jahrgang 1953 - Übergangsregelungen hier außen vor gelassen. Gruß w.
Nix verstandenam 15.11.2010 | 08:21
Na, sie sind ja wirklich lustig. ....eine Regelung, die die Rentenversicherung ungerne angibt. Hätten sie sich vorab wohl besser mal bei der bösen Rentenversicherung erkundigt. Dann hätte man Ihnen sofort die richtigen Zahlen sagen können. Jetzt ist es ein bissle zu spät.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026