Hallo Manfred F.,
Ihre Schwester erfüllt die Voraussetzungen für eine Altersrente für Frauen, die man frühestens mit 60 Jahren in Anspruch nehmen kann. Diese Rente kann Sie jederzeit mit Abschlägen in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei kann sie mit 65 Jahren in die Altersrente für Frauen gehen.
Für jeden Rentenbeginn vor Vollendung des 65. Lebensjahres hat sie Abschläge und zwar 0,3 % pro Monat. Sie kann aber frei mit dem Arbeitgeber aushandeln, über welchen Zeitraum der Altersteilzeitvertrag laufen kann.