Dem Beitrag von „Öha“ wird zugestimmt. Insbesondere sollten Sie die Möglichkeit der Nebentätigkeit mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, den im Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen oder im Einzelvertrag kann geregelt sein, inwieweit der Arbeitgeber von der Aufstockung des Arbeitsentgelts und der Rentenbeiträge freigestellt wird