Hallo Uwe Jansen,
Sie beziehen sich auf diesen Text:
"Beispielrechnung für ein Kalenderjahr Bruttoentgelt ohne Altersteilzeitvereinbarung: 30.000 Euro pro Jahr
Bruttoentgelt nach Altersteilzeitvereinbarung: 15.000 Euro pro Jahr
Vom Bruttoentgelt, das der ATZ‘ler bezieht, zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 9,3 Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung – insgesamt 18,6 Prozent – das sind genau 2.790 Euro.
Darüber hinaus führt der Arbeitgeber 80 Prozent dieses Betrags zusätzlich an die Rentenversicherung ab. Dies sind im Beispielfall 2.232 Euro.
Insgesamt werden damit dem Betroffenen 5.022 Euro an Rentenversicherungsbeiträgen gutgeschrieben. Dieser Betrag entspricht einem Bruttojahresentgelt von 27.000 Euro."
Ja, ist für den Laien etwa verquer verständlich, den interessiert der AG-Beitrag überhaupt nicht, sondern nur die Einbuße/Auswirkung auf die Rente ...was habe ich durch die ATZ an Minus bei der Rente?! Zudem sind die Beispielzahlen auch nicht mehr für 2020 aktuell ...
Nehmen wir den Durchschnittsverdiener an, wäre sein RV-Einkommen in diesem Jahr knapp 41.000 €. Damit erhält er aktuell einen mtl. Rentenzuwachs von 34,19 € ...rein 'brutto, ohne Berücksichtigung etwaiger Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn/63, ohne Abzug von KV/PV bei gesetzlicher Versicherungs, ohne etwaigen Zuschuss zur KV bei freiwilliger oder privater KV.
Bei ATZ sind vom AG weiterhin/im Mittel, 90 % der bisherigen Beiträge ans Rentenkonto zu zahlen (manche/große AG zahlen auch 100% weiter), insofern werden in der ATZ-Phase dann knapp 37.000 € weiterhin Ihrem Rentenkonto zu melden sein, neben den üblichen Tariferhöhungen in den Folgejahren bis zum Renteneintritt.
Das SV-Entgelt (nicht der Beitrag) bestimmt auch den Wert des Rentenzuwachses in der Restlaufzeit/während der ATZ, bis zum Rentenbeginn. Aus 'normaler' Beschäftigung hätten Sie weiterhin 34,19 € als Rentenzuwachs/Jahr erhalten, bei nur 90%-ATZ-Einkommen knapp 31 € ... gut 3 € weniger x Anzahl der ATZ-Jahre gerechnet, als hätten Sie voll Pulle bis zum Rentenbeginn/Ende ATZ durchgearbeitet - ein vernachlässigbarer Kleinbetrag.
So gesehen, ist Ihnen die 'interessante' Darstellung der Beitragszahlung ziemlich wurscht, sondern nur, welche Auswirkungen hat die ATZ/mein hier zu meldendes SV-Entgelt, auf meine Rente ;-)
Viel extremer wirkt sich das gewählte Ende der ATZ auf die Rente aus → frühester Rentenbeginn mit 63 = hoher Abschlag, oder ATZ bis zur abschlagsfreien Rente. Da geht es inzwischen in den Bereich bis 300/400/500 € ← einfach vor Ort informieren, was auf Sie individuell zukommt + welche Ziele Sie mit der ATZ verfolgen = früher Zuhause/Altersversorgung wird reichen, oder Maximum an Rente.
Gruß
w.