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Experten-Antwort

Altersteilzeit und Rente

von Uwe Jansen17.09.2020 | 16:24
139 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag. In Ihrem Beitrag https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/mit-altersteilzeit-fr… sprechen Sie unter der Überschrift "Altersteilzeit und Rente" in der Beispielrechnung davon, dass dem Betroffenen 5.022 Euro an Rentenversicherungsbeiträgen gutgeschrieben würden. "Dieser Betrag entspricht einem Bruttojahresentgelt von 27.000 Euro." Diesen Zusammenhang verstehe ich nicht. Vielleicht könnten Sie die Kausalität der Zahlen noch einmal etwas anschaulicher verdeutlichen. Vielen Dank dafür! Mit freundlichen Grüßen Uwe Jansen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Uwe Jansen,

der sehr umfassenden und detaillierten Antwort von „W°lfgang“ kann ich zustimmen.

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4 Antworten

suchenwiam 17.09.2020 | 21:26
Ja, das Management von Rentenabschlägen und freiwilligen Beiträgen zu deren Ausgleich ist ein mühsames Geschäft... Ich habe "langjährig" mit 10.2% Abschlägen, habe die aber inzwischen auf 0.0001 EP genau ausgeglichen. Nächste Baustelle: Versorgungsausgleich. Da habe ich 16.0499 EP an meine Exfrau abgegeben, gönne ich ihr ja auch. Im August habe ich 10k freiwillige Beiträge dafür nachgezahlt, würde rund 1.3 EP ausmachen. Ich warte noch auf Bestätigung des Zahlungseingangs (wichtig für die Steuererklärung!) und einen neuen Rentenbescheid. Wenn das alles so klappt, könnte ich in den nächsten Jahren mit weiteren frw.Beiträgen mein zvE jeweils auf 0 bringen... Time will tell.
W°lfgangam 17.09.2020 | 19:49
Hallo Uwe Jansen, Sie beziehen sich auf diesen Text: "Beispielrechnung für ein Kalenderjahr Bruttoentgelt ohne Altersteilzeitvereinbarung: 30.000 Euro pro Jahr Bruttoentgelt nach Altersteilzeitvereinbarung: 15.000 Euro pro Jahr Vom Bruttoentgelt, das der ATZ‘ler bezieht, zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 9,3 Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung – insgesamt 18,6 Prozent – das sind genau 2.790 Euro. Darüber hinaus führt der Arbeitgeber 80 Prozent dieses Betrags zusätzlich an die Rentenversicherung ab. Dies sind im Beispielfall 2.232 Euro. Insgesamt werden damit dem Betroffenen 5.022 Euro an Rentenversicherungsbeiträgen gutgeschrieben. Dieser Betrag entspricht einem Bruttojahresentgelt von 27.000 Euro." Ja, ist für den Laien etwa verquer verständlich, den interessiert der AG-Beitrag überhaupt nicht, sondern nur die Einbuße/Auswirkung auf die Rente ...was habe ich durch die ATZ an Minus bei der Rente?! Zudem sind die Beispielzahlen auch nicht mehr für 2020 aktuell ... Nehmen wir den Durchschnittsverdiener an, wäre sein RV-Einkommen in diesem Jahr knapp 41.000 €. Damit erhält er aktuell einen mtl. Rentenzuwachs von 34,19 € ...rein 'brutto, ohne Berücksichtigung etwaiger Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn/63, ohne Abzug von KV/PV bei gesetzlicher Versicherungs, ohne etwaigen Zuschuss zur KV bei freiwilliger oder privater KV. Bei ATZ sind vom AG weiterhin/im Mittel, 90 % der bisherigen Beiträge ans Rentenkonto zu zahlen (manche/große AG zahlen auch 100% weiter), insofern werden in der ATZ-Phase dann knapp 37.000 € weiterhin Ihrem Rentenkonto zu melden sein, neben den üblichen Tariferhöhungen in den Folgejahren bis zum Renteneintritt. Das SV-Entgelt (nicht der Beitrag) bestimmt auch den Wert des Rentenzuwachses in der Restlaufzeit/während der ATZ, bis zum Rentenbeginn. Aus 'normaler' Beschäftigung hätten Sie weiterhin 34,19 € als Rentenzuwachs/Jahr erhalten, bei nur 90%-ATZ-Einkommen knapp 31 € ... gut 3 € weniger x Anzahl der ATZ-Jahre gerechnet, als hätten Sie voll Pulle bis zum Rentenbeginn/Ende ATZ durchgearbeitet - ein vernachlässigbarer Kleinbetrag. So gesehen, ist Ihnen die 'interessante' Darstellung der Beitragszahlung ziemlich wurscht, sondern nur, welche Auswirkungen hat die ATZ/mein hier zu meldendes SV-Entgelt, auf meine Rente ;-) Viel extremer wirkt sich das gewählte Ende der ATZ auf die Rente aus → frühester Rentenbeginn mit 63 = hoher Abschlag, oder ATZ bis zur abschlagsfreien Rente. Da geht es inzwischen in den Bereich bis 300/400/500 € ← einfach vor Ort informieren, was auf Sie individuell zukommt + welche Ziele Sie mit der ATZ verfolgen = früher Zuhause/Altersversorgung wird reichen, oder Maximum an Rente. Gruß w.
Uwe Jansenam 21.09.2020 | 06:20
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Hallo Uwe Jansen,

Sie beziehen sich auf diesen Text:

"Beispielrechnung für ein Kalenderjahr Bruttoentgelt ohne Altersteilzeitvereinbarung: 30.000 Euro pro Jahr

Bruttoentgelt nach Altersteilzeitvereinbarung: 15.000 Euro pro Jahr

Vom Bruttoentgelt, das der ATZ‘ler bezieht, zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 9,3 Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung – insgesamt 18,6 Prozent – das sind genau 2.790 Euro.

Darüber hinaus führt der Arbeitgeber 80 Prozent dieses Betrags zusätzlich an die Rentenversicherung ab. Dies sind im Beispielfall 2.232 Euro.

Insgesamt werden damit dem Betroffenen 5.022 Euro an Rentenversicherungsbeiträgen gutgeschrieben. Dieser Betrag entspricht einem Bruttojahresentgelt von 27.000 Euro."

Ja, ist für den Laien etwa verquer verständlich, den interessiert der AG-Beitrag überhaupt nicht, sondern nur die Einbuße/Auswirkung auf die Rente ...was habe ich durch die ATZ an Minus bei der Rente?! Zudem sind die Beispielzahlen auch nicht mehr für 2020 aktuell ...

Nehmen wir den Durchschnittsverdiener an, wäre sein RV-Einkommen in diesem Jahr knapp 41.000 €. Damit erhält er aktuell einen mtl. Rentenzuwachs von 34,19 € ...rein 'brutto, ohne Berücksichtigung etwaiger Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn/63, ohne Abzug von KV/PV bei gesetzlicher Versicherungs, ohne etwaigen Zuschuss zur KV bei freiwilliger oder privater KV.

Bei ATZ sind vom AG weiterhin/im Mittel, 90 % der bisherigen Beiträge ans Rentenkonto zu zahlen (manche/große AG zahlen auch 100% weiter), insofern werden in der ATZ-Phase dann knapp 37.000 € weiterhin Ihrem Rentenkonto zu melden sein, neben den üblichen Tariferhöhungen in den Folgejahren bis zum Renteneintritt.

Das SV-Entgelt (nicht der Beitrag) bestimmt auch den Wert des Rentenzuwachses in der Restlaufzeit/während der ATZ, bis zum Rentenbeginn. Aus 'normaler' Beschäftigung hätten Sie weiterhin 34,19 € als Rentenzuwachs/Jahr erhalten, bei nur 90%-ATZ-Einkommen knapp 31 € ... gut 3 € weniger x Anzahl der ATZ-Jahre gerechnet, als hätten Sie voll Pulle bis zum Rentenbeginn/Ende ATZ durchgearbeitet - ein vernachlässigbarer Kleinbetrag.

So gesehen, ist Ihnen die 'interessante' Darstellung der Beitragszahlung ziemlich wurscht, sondern nur, welche Auswirkungen hat die ATZ/mein hier zu meldendes SV-Entgelt, auf meine Rente ;-)

Viel extremer wirkt sich das gewählte Ende der ATZ auf die Rente aus → frühester Rentenbeginn mit 63 = hoher Abschlag, oder ATZ bis zur abschlagsfreien Rente. Da geht es inzwischen in den Bereich bis 300/400/500 € ← einfach vor Ort informieren, was auf Sie individuell zukommt + welche Ziele Sie mit der ATZ verfolgen = früher Zuhause/Altersversorgung wird reichen, oder Maximum an Rente.

Gruß

w.

Vielen Dank für die ausführliche und plausible Antwort. Bleiben Sie gesund und eine schöne Woche. LG Uwe Jansen
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