Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Altersteilzeit Wertguthaben bei Störfall

von gerhard w.26.10.2010 | 18:24
3431 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Experten, im Rahmen einer Firmeninsolvenz wurde ich als ATZ-Mitarbeiter einen Monat vor der Freistell-Phase vom Inso-Verwalter freigestellt. Es liegt also der klassische Störfall vor, welcher aber nun wohl nicht als solcher behandelt wird. Mein bis dato angesammeltes Wertguthaben (insolvenzgesichert bei einer Versicherung) wurde durch die Versicherung an den Insoverwalter zur Abrechnung zur Verfügung gestellt. U. a. teilt mir der Inso-Verwalter zu der erstellten Abrechnung mit: "... dass es sich nicht um einen Arbeitslohn im eigentlichen Sinne sonder um eine Versicherungsleistung geht, somit keine Entschädigung im Sinne von einer Abfindung. Es ist eine Absicherung des Ansparkontos der Altersteilzeit und somit zu behandeln wie Lohn und Gehalt". Einerseits soll es sich hier nun eine Versicherungsleistung handeln, die nicht als Abfindung zu werten ist und wäre als Versicherungsleistung dann jedoch wohl nicht zu verbeitragen. Nun wird diese Versicherungsleistung als Absicherung des Ansparkontos abgehandelt und die fälligen SV-Beiträge in Ansatz gebracht. Meine Frage ist nun, wie die Zahlung aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht zu bewerten ist. Handelt es sich um einen Störfall und ist dieser so auch für den Insoverwalter bindend abzuhandeln als solcher abzuhandeln (was ausdrücklich nicht der Fall war), und sind die einbehaltenen RV-Beiträge meinem Beitragskonto zuzuführen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

3 Antworten

Bäram 26.10.2010 | 18:53
Hallo, eine sehr interessante Frage. Die bestimmt rechtlich sehr kniffelig ist. Eine rechtsverbindliche Antwort können Sie m.E. hier nicht erwarten. Da Sie keine Fakten vorlegen - sprich Nachweise. Es endet alles nur mit hätte wäre wenn. Ich schlage Ihnen vor Ihren Sachverhalt unter Vorlage sämtlich relevanter Unterlagen bei der nächsten Beratungsstelle der DRV zu klären ggfls. mit einer schriftlichen Antwort. Diese hat mehr verbindlichen Wert als in diesem anonymen Forum. Bär
...am 27.10.2010 | 09:42
Wobei hier m.E. die Krankenkasse als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Beurteilung zuständig ist!
-am 27.10.2010 | 12:18
Grundsätzlich ist das Wertguthaben Für den Fall, dass es bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell zu einem. Störfall • für den Bereich der Rentenversicherung einerseits sowie • für die Bereiche der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung andererseits eine unterschiedliche beitragsrechtliche Behandlung des Wertguthabens vor. Fraglich für die rechtliche Beurteilung wäre zunächst, ob die Altersteilzeit vor oder nach dem 01.07.2004 begonnen wurde. Des weiteren ist von Bedeutung, ob und in welchem Umfang das Wertguthaben von Ihrem Arbeitgeber gegen Insolvenz abgesichert worden ist. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers stellt der im Störfall beitragspflichtige Teil des Wertguthabens nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon tatsächlich Beiträge entrichtet werden. Ist das Arbeitsentgelt also für den Fall der Insolvenz nicht oder nicht vollständig gesichert, stellt es kein oder nur teilweise beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Was genau mit der Bezeichnung "Versicherungsleistung" bezeichnet werden sollte. War für uns nicht schlüsslig.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026