Hallo, Gaby,
sollten Sie den Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV aufnehmen lassen wollen, empfehlen wir Ihnen sich 6 Monate vor dem Rentenbeginn um einen Termin zu kümmern, der dann ca. 3-4 Monate vor Rentenbeginn liegt. Dieser Vorlauf ist in der Regel völlig ausreichend. Die Veränderungen bei der Witwenrente, die sich aus der Minderung des zu berücksichtigenden Einkommens beim Wechsel der Einkommensart ergeben, werden sofort maßgeblich, wenn die Minderung des Einkommens mind. 10% umfasst. Auch diese Prüfung zum Rentenbeginn erfolgt in der Regel automatisch. Danach verhält es sich wie bisher, die Anpassung wird jeweils zum 01.07. vorgenommen.