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Experten-Antwort

Altersteilzeit, Witwenrente & Anpassung

von Gaby29.01.2019 | 11:19
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Guten Tag zusammen, ich befinde mich z Z in der passiven Phase der Altersteilzeit. Diese endet mit dem frühesten Rentenbeginn. In meinem Fall ist das der 1.12.2019. 1. Wann kann ich diese Rente (DRB) frühestens beantragen? Ich beziehe eine Witwenrente (Knappschaft Bahn See) Von meinem Arbeitgeber erhalte ich einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 90%. Bei der Witwenrente wird dieser Aufstockungsbetrag erfreulicherweise nicht auf das Eunkommen angerechnet. Mit meinem Rentenbeginn fällt der AB ja dann leider weg und ich muss mit einem wesentlich niedrigem Einkommen rechnen, an den die Witwenrente ja gekoppelt ist. 2. Erfolgt die Anpassung der Witwenrente (Knappschaft Bahn See) an die Altersrente (DRB) dann für mich ebenfalls zum 01.12.2019 oder erfolgt die Berechnung und Anpassung - wie immer - am 01.07. des folgenden Jahres? Vielen Dank für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Gaby,

sollten Sie den Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV aufnehmen lassen wollen, empfehlen wir Ihnen sich 6 Monate vor dem Rentenbeginn um einen Termin zu kümmern, der dann ca. 3-4 Monate vor Rentenbeginn liegt. Dieser Vorlauf ist in der Regel völlig ausreichend. Die Veränderungen bei der Witwenrente, die sich aus der Minderung des zu berücksichtigenden Einkommens beim Wechsel der Einkommensart ergeben, werden sofort maßgeblich, wenn die Minderung des Einkommens mind. 10% umfasst. Auch diese Prüfung zum Rentenbeginn erfolgt in der Regel automatisch. Danach verhält es sich wie bisher, die Anpassung wird jeweils zum 01.07. vorgenommen.

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