Hallo Wolfgang,
bei der Aufteilung eines Altersteilzeitverhältnisses können Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber viel gestalten. Sofern dieser mit Ihnen einen solchen Vertrag abschließt, wieso nicht? Das Modell, das Sie vorgeschlagen haben, ist eher unüblich, aber grundsätzlich könnte es möglich sein. Fragen Sie hierzu einfach Ihre Personalabteilung.
Die Aufstockungsbeträge sowohl zu Ihrem Gehalt als auch für die Beitragszahlungen in die Rentenversicherung sind laut Altersteilzeitgesetz während der kompletten Altersteilzeit zu zahlen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung