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Experten-Antwort

Altersteilzet

von Wolfgang16.07.2021 | 20:40
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Mein frühest möglicher Renteneintritt ist der 02.02 2026. Ich würde gerne eine Altersteilzeit beatragen. Ist es möglich am 02.02.2022 für 18 Monate im Blockmodell zu beginnen, anschließend im Gleichverteilungsmodell für12 Monate halbtags zu arbeiten, um anschliessend , in die arbeitsfreie Phase von 18 Monate zu gehen. Und muss der Arbeitgeber in der 12 Monatigen halbtas Phase auch den Aufstockungsbetrag von 20% übernehmen? Mit freundlichem Gruß Wolfgang

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfgang,

bei der Aufteilung eines Altersteilzeitverhältnisses können Sie in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber viel gestalten. Sofern dieser mit Ihnen einen solchen Vertrag abschließt, wieso nicht? Das Modell, das Sie vorgeschlagen haben, ist eher unüblich, aber grundsätzlich könnte es möglich sein. Fragen Sie hierzu einfach Ihre Personalabteilung.

Die Aufstockungsbeträge sowohl zu Ihrem Gehalt als auch für die Beitragszahlungen in die Rentenversicherung sind laut Altersteilzeitgesetz während der kompletten Altersteilzeit zu zahlen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Siehe hieram 16.07.2021 | 21:38
Die Basisinformationen finden Sie hier. https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/altersteilz… >führt auch zu einem Link zum Arbeitsteilzeitgesetz. Die Details müssen Sie mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
tokoam 16.07.2021 | 21:55
Das hier ist ein Rentenforum. Fragen sie bei privatier.com an.
Hallo toko Warum finde ich dann in der Suchfunktion ....Es wurden 1356 Ergebnisse in 8 Millisekunden gefunden. Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 1356. Mit Beiträgen zu Altersteilzeit?
Jetzt sind alle ihre Fragen beantwortet. ATZ ... habe ich schon hinter mir und dann abschlagsfrei in RENTE! grins :)
KSCam 16.07.2021 | 22:04
Wie Sie die Arbeitszeit halbieren müssen Sie mit Ihrem Arbetgeber klären - das ist der DRV völlig egal. Das diskutieren Sie mit der Personalabteilung.
Kdp1am 17.07.2021 | 10:18
Fragen sie ihre HR-Abteilung, zu arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten wird die DRV ihnen keine Auskunft geben.
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