Wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten und mindestens 50% Schwerbehinderung haben, können Sie diese mit 63 und ohne Kürzung beanspruchen. Davor nur mit Kürzung ab dem 60. Was Sie, um die 35 Jahre zu erfüllen machen, Alterteilzeit o.ä. ist egal.