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Experten-Antwort

Ambulante Reha - krankheitsbedingte Fehltage

von PKV26.01.2023 | 10:22
1759 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin aktuell in ambulanter Reha und kann krankheitsbedingt 5 Tage nicht daran teilnehmen. Eigentlich würde ich Übergangsgeld bekommen. Nun meine Fragen: Bekomme ich Übergangsgeld auch für die Fehltage? Wenn nicht, ich bin privat krankenversichert. Muss die private Krankenversicherung dann einspringen? Wie ist es mit meinen Versicherungsbeiträgen? Leider komme ich bei meinem rentenversicherungsträger (DRV Bund) telefonisch nicht durch und wäre froh, wenn mir hier jemand helfen könnte. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo PKV,

für Zeiten der krankheitsbedingten Unterbrechung einer stationären oder ganztägig ambulanten Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist das Übergangsgeld weiterzuzahlen, wenn dies ärztlich bescheinigt wird und die krankheitsbedingte Unterbrechung nicht länger als drei Kalendertage andauert. Dies prüft und entscheidet Ihr Rentenversicherungsträger.

Ob Sie ggf. Anspruch aus Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung haben, klären Sie bitte mit der Stelle ab.

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1 Antworten

Abschlägeam 26.01.2023 | 11:02
Hallo PKV, bitte klären Sie mit der Klinik (Ärzte dort/bzw. Sozialdienst) was im Falle von Fehltagen passiert. Es geht ja nicht nur um die finanzielle Absicherung, sondern es fehlen Ihnen dann ja auch Therapiezeiten. Wenn Sie noch länger krank sind, wird die Reha evtl. abgebrochen und zu einem anderen Zeitpunkt fortgesetzt. Das kann aber hier im Forum nicht beurteilt werden :-( Und ob Sie, wenn kein Übergangsgeld bezahlt wird, Krankentagegeld von Ihrer OKV erhalten, müssten Sie bitte dort klären. Gute Besserung!
Deutsche Rentenversicherung
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