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Experten-Antwort

Ambulante Rehabilitation !

von A.Andler19.01.2014 | 14:04
1067 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert einen Rehabilitation zumachen. Ich habe daraufhin auch einen Antrag bei der DRV gestellt auf dem Formular habe ich Ambulant angekreuzt mein behandelter Arzt hat dem auch zugestimmt. Jetzt kamm der Bescheid von der DRV das mir eine Stationäre Rehabilitation genehmigt wurde dagegen werde ich jetzt widerspruch einlegen. Meine frage kann die Krankenkasse mein krankengeld streichen wenn ich Widerspruch einlege? weil ich ja eine Ambulante Rehabilitation wollte dies war auch so mit meinem behandelten Arzt so besprochen! Meine zweite frage wäre in dem Schreiben stand von der DRV sie werden bevorzugt behandelt das heisst ich bekomme schnell einen platz wie lange bleibt mir jetzt ca zeit? und was wenn die Klinik sich zuvor meldet während der widerspruch läuft frist wäre 4Wochen. Ich danke ihnen Rechtherzlich und wünsche noch einen schönen Tag.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andler,

wenn Sie eine ambulante Reha beantragt haben und eine stationäre Reha bewilligt wurde, dann hat der Gutachter der Deutschen Rentenversicherung dafür Gründe. Dies wird nur gemacht, wenn die Leiden ambulant nicht behandelt werden können. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Rentenversicherungsträger.

Wenn die Krankenkasse Sie zur Reha aufgefordert hat, können Sie der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nur mit Zustimmung der Krankenkasse widersprechen, ansonsten kann es passieren, dass Ihnen die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Sollten Sie bei Ihrem Wunsch bleiben, müssen Sie unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Krankenkasse darüber sprechen.

Bevorzugte Aufnahme bedeutet, dass Sie vorrangig einen Platz in der Klinik bekommen, den Aufnahmetermin teilt Ihnen die Klinik mit, dieser ist abhängig von der Belegungssituation der Klinik. Da Sie von der Krankenkasse aufgefordert wurden, können Sie diesem Aufnahmetermin nur nach Rücksprache mit der Krankenkasse widersprechen, da auch sonst die Gefahr der Einstellung des Krankengeldes droht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie bereits erwähnt, müssen Sie diese Frage mit Ihrer Krankenkasse besprechen.

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1 Antworten

A.Andleram 20.01.2014 | 13:40
Guten Tag, Ich verstehe ihre Antwort nicht ich war jetzt bei DRV dort hat man mir gesagt. Das wenn ich Widerspruch einlege das krankengeld nicht gekürzt wird da ich ja die Reha (antreten möchte) nur Ambulant? Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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