Hallo Andler,
wenn Sie eine ambulante Reha beantragt haben und eine stationäre Reha bewilligt wurde, dann hat der Gutachter der Deutschen Rentenversicherung dafür Gründe. Dies wird nur gemacht, wenn die Leiden ambulant nicht behandelt werden können. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Rentenversicherungsträger.
Wenn die Krankenkasse Sie zur Reha aufgefordert hat, können Sie der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nur mit Zustimmung der Krankenkasse widersprechen, ansonsten kann es passieren, dass Ihnen die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Sollten Sie bei Ihrem Wunsch bleiben, müssen Sie unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Krankenkasse darüber sprechen.
Bevorzugte Aufnahme bedeutet, dass Sie vorrangig einen Platz in der Klinik bekommen, den Aufnahmetermin teilt Ihnen die Klinik mit, dieser ist abhängig von der Belegungssituation der Klinik. Da Sie von der Krankenkasse aufgefordert wurden, können Sie diesem Aufnahmetermin nur nach Rücksprache mit der Krankenkasse widersprechen, da auch sonst die Gefahr der Einstellung des Krankengeldes droht.