Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

An Eventuelle VBL Experten - EMR-Verrechnung mit KG

von Fritz09.11.2022 | 09:36
800 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Weiß zufällig jemand, ob bei der rückwirkenden Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente, das verbliebene Krankengeld, das nicht mit der DRV verrechnet wurde, bei der VBL-Rente vor deren rückwirkender Auszahlung abgezogen wird. Ich verstehe den Ruhens-Paragraph der VBL nicht wirklich.

7 Antworten

Abschlägeam 09.11.2022 | 10:28
Hallo Fritz, Sie müssten Sich bitte an direkt an die VBL wenden. Lesen Sie aber auch noch diesen Archivbeitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/rueckza… Vielleicht hilft der Ihnen schon etwas weiter. Alles Gute!
-am 09.11.2022 | 10:58
Hallo fritz, für eine verbindliche Antwort müssen sie sich an die zuständige Stelle, das ist die VBL Karlsruhe https://www.vbl.de/de/startseite wenden. Gerne kann ich ihnen, im Sinne einer Wegweiserfunktion, Hilfestellungen bei der Auslegung der einschlägigen Vorschrift geben. Maßgeblich ist die Vorschrift § 41 Nichtzahlung und Ruhen der VBL-Satzung. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Krankengeld, sofern parallel eine volle Erwerbsminderungsrente festgestellt wird. Verfahrensrechtlich wird der Krankenkasse vom Rentenversicherungsträger lediglich das Krankengeld in Höhe der für denselben Zeitraum gezahlten Rente erstattet. Der nicht erstattete Differenzbetrag (Krankengeld ist oftmals höher als die volle Erwerbsminderungsrente) würde demnach von der VBL auf die VBL-Rente gemäß § 41 VBL-Satzung angerechnet werden. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Fritzam 09.11.2022 | 12:32
Ich hab es mir fast gedacht :(
Kerstinam 09.11.2022 | 12:34
Hallo, Bei mir war es so……… es gibt von der VBL keine rückwirkende Erwerbsminderungs-Rente. Das ist die Bedeutung den „Ruhens“. Keine Nachzahlung und keine Verrechnung mit der Krankenkasse. Lieben Gruß
Abschlägeam 09.11.2022 | 12:50
Weiß zufällig jemand, ob bei der rückwirkenden Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente, das verbliebene Krankengeld, das nicht mit der DRV verrechnet wurde, bei der VBL-Rente vor deren rückwirkender Auszahlung abgezogen wird. Ich verstehe den Ruhens-Paragraph der VBL nicht wirklich.
Hallo, Bei mir war es so……… es gibt von der VBL keine rückwirkende Erwerbsminderungs-Rente. Das ist die Bedeutung den „Ruhens“. Keine Nachzahlung und keine Verrechnung mit der Krankenkasse. Lieben Gruß
Dies kann auch andere Gründe haben.... Für 'Fritz' vielleicht hilfreich: https://www.vbl.de/documents/20142/132642/Rentenantrag%2C++Erl%C… Demnach soll nämlich explizit die Verrechnung gem. §103 SGBX, die die Abrechnung der DRV-Rente mit der Krankenkasse nachweist, eingereicht werden, damit dann geprüft werden kann, ob (noch) ein Anspruch auf VBL-Rente besteht. Kommt aber vielleicht auch darauf an, welche Art Vertrag mit der VBL vorliegt (da gibt es ja verschiedene). Direkt bei der VBL nachzufragen, wird aber eine für 'Fritz' verbindliche Klärung in diese Angelegenheit bringen :-)
Fritzam 09.11.2022 | 17:14
Weiß zufällig jemand, ob bei der rückwirkenden Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente, das verbliebene Krankengeld, das nicht mit der DRV verrechnet wurde, bei der VBL-Rente vor deren rückwirkender Auszahlung abgezogen wird. Ich verstehe den Ruhens-Paragraph der VBL nicht wirklich.
Hallo, Bei mir war es so……… es gibt von der VBL keine rückwirkende Erwerbsminderungs-Rente. Das ist die Bedeutung den „Ruhens“. Keine Nachzahlung und keine Verrechnung mit der Krankenkasse. Lieben Gruß
Das kann nicht sein. Meine Kollegin ist aus Vollbeschäftigung rückwirkend in die Erwerbsminderungsrente gegangen und hat auch in voller Höhe die VBL nachgezahlt bekommen.
W°lfgangam 09.11.2022 | 19:53
Topp !!! Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026