1. Für Kindererziehungszeiten werden - wie für alle anderen Zeiten auch - Entgeltpunkte ermittelt.
2. Von den insgesamt erzielten Entgeltpunkten sind die Rentenabschläge zu errechnen. Es werden somit keine Unterschiede gemacht zwischen den Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten und den übrigen Zeiten.