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Experten-Antwort

Anerkennung Erziehungszeit für ältere Mütter

von Anna17.12.2012 | 14:36
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8 Antworten

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Für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden 28 Euro je Kind bei der Rente zu Buche schlagen. Was wird tatsächlich ausgezahlt, wenn die Mutter mit Abschlägen in Altersruhe geht. Beispiel 18 % Abschlag hinnehmen muss?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Für Kindererziehungszeiten werden - wie für alle anderen Zeiten auch - Entgeltpunkte ermittelt.

2. Von den insgesamt erzielten Entgeltpunkten sind die Rentenabschläge zu errechnen. Es werden somit keine Unterschiede gemacht zwischen den Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten und den übrigen Zeiten.

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7 Antworten

Annaam 17.12.2012 | 14:59
Schade, Herr Schade, dass Sie den Sinn nicht verstanden. Sind die 28 Euro außen vor oder werden selbst die Erziehungszeiten eingekürzt. Kein volles Kind, sondern nur 72 % davon, wenn die Mutter nicht bis 65 Jahre + weiter arbeiten darf oder kann..
Schadeam 17.12.2012 | 14:48
Na 18% von 28 Euro werden Sie wohl selbst ausrechnen und abziehen können, und noch ca.10% Kranken- und Pflegeversicherung......:)
Anitaam 17.12.2012 | 16:58
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Ich vermute, SIE haben den Sinn nicht verstanden: Der Abschlag gleicht (nur teilweise) aus, dass Sie 5 Jahre länger Rente beziehen als jemand, der in Regelaltersrente geht. (habe übrigens selbst Abschläge)
Annaam 17.12.2012 | 17:03
Danke für die Richtigstellung. Ja, so ist es wohl, Rechnen ist scheibar nicht meine Stärke? Nein, es ist die Erregung wegen der Ungerechtigkeit und schon hatte ich die 28 Euro Rente am Wickel. Unterm Strich werden die Mütter bei der Berechnung ihrer Rente nicht gleich behandelt, wo es im Grundgesetz doch anders steht. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Schadeam 17.12.2012 | 19:02
Ein Jahr Erziehungszeit entspricht einem Jahr mit dem Durchschnittsverdienst als Arbeitnehmer. Und so wie derjenige der ein Jahr den Durchschnitt verdient Abschläge zu verkraften hat, hat dies die Frau für ihre Kindererziehungszeit auch. Das ist keine Ungleichbehandlung von Müttern - die Abschläge treffen jeden und jede, die vorzeitig in Rente gehen....
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