Hallo Inge,
grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht, wenn ein Verwaltungsverfahren anhängig ist.
Dazu beantragen Sie diese bitte bei der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers.
Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akte führt; befindet sich in Ihrer Wohnortnähe eine Auskunfts- und Beratungsstelle, kann dort die Akteneinsicht vorgenommen werden. Im Einzelfall kann diese auch bei einer anderen Behörde (z.B. Stadtverwaltung) erfolgen.
Die Akte enthält den gesamten Vorgang, der zur Rentenbewilligung geführt hat. Ob die Rente aus medizinischen Gründen befristet wurde oder die Befristung auf die Arbeitsmarktlage zurückzuführen ist, ist allerdings auch Ihrem Rentenbescheid zu entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung