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Experten-Antwort

Anforderung Unterlagen

von Inge10.05.2023 | 19:25
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nächstes Jahr läuft meine Erwerbsminderungsrente aus, dass ist zwar noch ein bisschen hin, trotzdem würde ich jetzt gerne beantragen, dass ich eine Kopie der Akte bekomme. Mein Arzt hat z.B. nach der Bewilligung der Rente noch etwas an die Rentenversicherung geschickt. Jetzt habe ich gehört, dass man auch den Bericht des sozialmedizinischen Dienstes in dem wohl unter anderem auch steht warum und wie lang befristet wurde auf Antrag einsehen kann? Stimmt das ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Inge,

grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht, wenn ein Verwaltungsverfahren anhängig ist.

Dazu beantragen Sie diese bitte bei der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers.

Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akte führt; befindet sich in Ihrer Wohnortnähe eine Auskunfts- und Beratungsstelle, kann dort die Akteneinsicht vorgenommen werden. Im Einzelfall kann diese auch bei einer anderen Behörde (z.B. Stadtverwaltung) erfolgen.

Die Akte enthält den gesamten Vorgang, der zur Rentenbewilligung geführt hat. Ob die Rente aus medizinischen Gründen befristet wurde oder die Befristung auf die Arbeitsmarktlage zurückzuführen ist, ist allerdings auch Ihrem Rentenbescheid zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

KuKam 10.05.2023 | 19:54
Ja, sie können Akteneinsicht verlangen, oder auch die Zusendung der Gutachten fordern, dass ist Ihr Recht. Ggf. wird ein Gutachten nur an Ihren Hausarzt gesandt, damit dieses Ihnen die Inhalte vermitteln kann. Dies wird oft bei psychischen Erkrankungen gemacht.
Schadeam 10.05.2023 | 19:58
Wie lange befristet wurde wissen Sie doch und was Ihr Arzt der DRV nach der Bewilligung geschickt hat(warum eigentlich) kann der Arzt Ihnen doch sagen. Was also genau die Anforderung der Unterlagen soll, erschließt sich mir nicht. Und das warum der Befristung wird wohl nicht ausführlichst notiert sein, wahrscheinlich ist das ein Kreuz im Feld „Befristung ja oder nein“. da schreibt keiner einen Roman. M.E. Können Sie sich (und der DRV) dieses Gedöhns ersparen. Schönen Abend
Rentenschmiedam 11.05.2023 | 10:01
@Experten: ich würde mich mal dafür interessieren wie die Akteneinsicht bei der Stadtverwaltung funktioniert. Es gibt bei der DRV ja weitgehend gar keine Papierakten mehr. Mit besten Grüßen
Schadeam 11.05.2023 | 11:45
Dann druckt halt jemand die digitale Akte aus, schickt das Zeug an die Stadtverwaltung und anschließend wird das Zeug geschreddert. Ist doch soooo einfach den Rechtsanspruch unserer Kunden und jeden deren Wünsche zu erfüllen. Ob das alles sinnvoll ist,....??
Abschlägeam 11.05.2023 | 13:18
Hallo Inge, m.M. ist es 'völlig für die Katz', wenn Sie sich die alten Unterlagen anfordern. Was soll das bringen? Die sind 'Schnee von gestern'. Was der Arzt 'nachträglich' noch an die DRV geschickt hatte, können Sie sich bei ihm abfordern. Wie auch alle anderen Befunde, die seit der Bewilligung der EM-Rente (bzw. seit damaliger Antragstellung) 'neu' hinzugekommen sind. Und auch Unterlagen über evtl. Therapien, die Sie in der Zeit absolviert haben. Drüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, dann mit dem 'Selbsteinschätzungsbogen' Formular-Nr. R0215 mit eigenen Worten darzulegen, was Sie einschränkt. Bei der Weiterbewilligung wird also nicht auf 'Uraltunterlagen' zurückgegriffen, sondern es wird geschaut, ob sich in den aktuelleren Jahren etwas verändert/verschlechtert hat. Dass dann ggfs. doch auch noch (oder nochmal) eine Begutachtung stattfindet, können Sie auch mit Kenntnis der alten Akten nicht verhindern, sondern sollten diese dann eben einfach wahrnehmen (Mitwirkungspflicht). Also sammeln Sie von allen Ärzten, die Sie konsultiert haben/noch konsultieren die Diagnose-/Behandlungsberichte ein und fügen Sie diese dann dem Weiterbewilligungsantrag bei. Dies wird vermutlich zielführender sein, als den bereits geschmolzenen Schneemann mit der verrumpelten Rübennase wieder zum Leben erwecken zu wollen :-) Viel Erfolg und alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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