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Experten-Antwort

angestellte Gutachter ?

von Andrea Birnbaum25.01.2015 | 10:17
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16 Antworten

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Guten Morgen, ich hatte ja vor Tagen angefragt wegen eines Ablehnungsbescheids Erwerbsminderungsrente, der nur 12 Tage nach dem Gutachtertermin eintraf und alle wichtigen Diagnosen nicht enthält. Jetzt sprach ich mit anderen und alle erzählten,dass sie zu einer Arztpraxis mussten zum Gutachten. Ich war aber direkt im Gebäude der Rentenversicherung und mein Gutachter war sicher kein niedergelassener Arzt, habe das nachgeguckt. im Internet. Ich weiss auch überhaupt nicht, welche Art Arzt er ist. . Eigentlich, wenn man im Antrag MS und Depressionen nennt, müsste doch ein Nervenarzt prüfen ? Aber wie gesagt, nicht mal das weiss ich . Kann mir jemand sagen, wieso ich nicht in eine Arztpraxis musste ? Vielen Dank !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andrea Birnbaum,

vcb hat das Verfahren beschrieben, dass die Regionalträger (im Gegensatz zur DRV Bund) eigene Fachärzte vor Ort in den Servicezentren haben, die Untersuchungen durchführen und ebenfalls Gutachten fertigen. Dies wird wohl in Ihrem Fall so gewesen sein.

Sie sollten sich jedoch mit Ihrem behandelnden Arzt beraten und innerhalb der Widerspruchsfrist einen begründeten Widerspruch einlegen, so dass vermutlich eine weitere Begutachtung erfolgen wird und die Entscheidung überprüft wird.

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15 Antworten

GroKoam 25.01.2015 | 10:21
Du weisst gar nichts?
vcbam 25.01.2015 | 10:34
externe Gutachten werden nur dann durchgeführt, wenn zeitnah kein eigener (Fach-)Arzt ein Gutachten fertigen kann. Auch die Ärzte der Rentenversicherung sind nicht schlechter als "neidergelassene Ärzte" (ähnlich wie im Krankenhaus angestellte Ärzte). Der Antragssteller hat nicht das Recht sich ein Gutachter auszusuchen, oder wo dieser "praktiziert". Wenn Sie ein Widerspruch/Klageverfahren einleiten, ist nicht auszuschließen, dass ein zweites Gutachten durchgeführt wird. Ob das dann auch der von Ihnen präferierte "niedergelassene" Arzt ist, sei, wie oben erwähnt, nicht zwingend.
Andrea Birnbaumam 25.01.2015 | 10:37
Tja, ist wohl so . Ich weiss einen Arztnamen, der online nicht zu finden ist. und ich weiss, dass ich in einem Gebäude der DRV war. Möchte jetzt nicht so genau sagen wo, Frage ist für mich, nur, wieso alle anderen zu niedergelassenen Fachärzten geschickt wurden und ich nicht.
Andrea Birnbaumam 25.01.2015 | 10:41
Oh vcb, vielen Dank, ihre Antwort kam zwischendurch.Ich bevorzuge ja noch nicht mal irgendwas aber wenn dir 50 andere MS-Kranke erzählen, sie waren in Arztpraxen, dann wunderst du dich halt.
zeldaam 25.01.2015 | 13:14
Sehr geehrte Frau Birnbaum, das kann daran liegen, bei welcher Rentenversicherung man versichert ist. Die DRV Bund z.B. hat keine eigenen Gutachter, sondern schickt die Antragsteller zu externen Gutachtern, dies sind meistens niedergelassen sind und praktizieren selbst. Die DRV Regionalträger (z.B. DRV Nord) laden die Antragsteller dagegen zu sich zu den angestellten Ärzten ein. MfG zelda
Schorscham 25.01.2015 | 15:19
Das erklärt dann natürlich auch, warum Sie nur 12 Tage auf Antwort warten mussten. Hausinterne Dinge werden immer schneller geklärt als externe Dinge. Aber egal ob "intern" oder "extern", JEDES Gutachten landet beim hausinternen medizinischen Dienst der DRV, bevor der Rentenantrag abschließend bearbeitet wird. Eine "externe" Begutachtung hat also weder Vor- noch Nachteile für die Rentenbegehrenden.
Claire Grubeam 25.01.2015 | 21:19
Sollte zumindest so sein. Ich kenne aber Gerüchte über externe Ärzte, die auffallend viele Ablehnungen produzierten, weil man offenbar meinte, im Sinne der Auftraggeber Sozialleistungsträger schreiben zu müssen. Auch den umgekehrten Fall gibt es, natürlich auch nur gerüchtweise. Man geht auf Empfehlung zu einem Arzt, bei dem bekanntermaßen alle Patienten den Kopf unter dem Arm haben und sofort in Rente müssen. Insofern kann man bei einem angestellten Arzt, der aus den Begutachtungen keinerlei wirtschaftliche Vor- oder Nachteile hat, einigermaßen objektive Ergebnisse erwarten. Es würde bald auffallen, wenn ihm seine Begutachtungsergebnisse umgehend im Widerspruchs- oder Klageverfahren reihenweise um die Ohren fliegen würden. Es kann sich nämlich ggf. empfehlen im Sozialgerichtsverfahren zu beantragen, ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG einzuholen. Bei diesem Gutachten wählt dann nicht das Sozialgericht, sondern der Kläger, oder besser sein Anwalt einen Gutachter aus. Dieses zweite oder weitere Gutachten nach § 109 SGG, solange es kompetent erstellt, rechtsssicher formuliert und von einem erfahrenen Gutachter erstellt wird, kann dann zu einem ganz anderen Ergebnis kommen, als das Erstgutachten. Es liegt also hier auf der Hand, dass die Erfolgsaussichten so erheblich steigen können, und zudem der Kläger die zunächst ausgelegten Kosten (nach ZVEG) für das Gutachten nach § 109 SGG (falls die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt) vom Gericht später auch noch erstattet bekommen könnte. Das Ergebnis kann aber auch ein Schuss in den Ofen sein. Nicht selten bestätigt der vom Versicherten bezahlte Gutachter nämlich die Auffassung des Rentenversicherungsträgers zum verbliebenen Leistungsvermögen.
Andrea Birnbaumam 26.01.2015 | 07:11
Ganz herzlichen dank für die interessanten Beiträge ! Ja, das wurde mir auch klar,vermutlich ging es so schnell, weil ein interner Gutachter herangezogen wurde. Aber ist das nicht trotzdem etwas extrem ? Also die Schritte sind doch : Gutachtentermin, Erstellung des Gutachtens, Erstellung des sozialmedizinischen Gutachtens, Erstellung des Bescheids, Post versand . In 12 Tagen ! Sorry, aber wenn andere Monate warten,wieso bei mir so ein Tempo ? Ich gehe in meinem Fall mitllerweile schlicht von einem Irrtum aus. Man hat vielleicht im Rentenantrag nur die Zeile mit Bandscheibenbefund gesehen und mich sofort falsch eingeordnet. Je länger ich das überlege, desto mulmiger wird mir . Als ob ich schon vor dem Termin in der Schublade Ablehnung war, anders ist das doch gar nicht erklärbar.
Cassandraam 26.01.2015 | 07:45
Ich denke, warum Sie in der DRVeigenen Untersuchungstelle untersucht wurden, wurde hinreichend erläutert. Es ist immer komisch, wenn eine Entscheidung zu lange dauert ist es schlecht und wenn ein Bescheid zu schnell erlassen wurde, ist es auch nicht richtig. Legen Sie Widerspruch ein und warten ab. Hier jetzt noch driemal zu diskutieren, warum es bei Ihnen so und nicht anders war, das bringt keinem was.
Andrea Birnbaumam 26.01.2015 | 09:38
Hallo Cassandra, Ich kann ihre Kritik schon verstehen. Aber machen sie sich bitte auch klar, was der Vorgang für mich bedeutet. Vor kurzem konfrontiert mit der Diagnose einer chronisch fortschreitenden MS ,das ist die prognostisch schlechteste Form. Gelenkrheuma seit vielen Jahren. Ich habe keine Ahnung, wie mein Leben jetzt weitergehen soll. Alle Ärzte haben mir noch und nochmal gesagt,dass ich zumindest eine Rente bekommen werde und finanziell nicht in Panik ausbrechen muss. Ich habe trotzdem Depressionen bekommen und fühle mich völlig überfordert. Seit der Ablehungsbescheid ankam, habe ich nur onch Angst. Schlafe praktisch gar nicht mehr.. Und darum versuche ich, zu verstehen, was da passiert ist. . Nun, ja, dass Antragsteller Menschen sind,die viele Sorgen haben, ist normal. Ich weiss nicht, ob sie selber betroffen sind. Aber der Sachbearbeiter sollte auch daran denken.
Schorscham 26.01.2015 | 11:51
Solche Gerüchte werden von denjenigen verbreitet, deren Rentenanträge abgelehnt wurden. Wer soll denn sonst schuld sein, wenn nicht der unfähige und/oder korrupte Gutachter? (Ironie off) Dass ein Rentenantrag zu Recht abgelehnt wurde, wollen die wenigsten Betroffenen akzeptieren. Sie sollten also nicht so viel auf Gerüchte hören, die irgendwelche frustrierten Leute in die Welt gesetzt haben.
Nachfrageram 26.01.2015 | 10:11
Bedenken sie aber bitte auch, dass die Sachbearbeiter der DRV auch nur Menschen sind. Die setzen sich nicht mit den persönlichen Problemen der Antragsteller auseinander. Da haben sie gar keine Zeit für. Speziell bei Erwerbsminderungsanträgen werden lediglich die Anweisungen der Ärzte ausgeführt. Die Sachbearbeiter in der Rentenabteilung schauen im Normalfall gar nicht in die Gutachten und kennen die persönlichen 'Gebrechen' der Antragsteller nicht.
W. Ernstam 27.01.2015 | 13:11
Angestellte Gutachter handeln im Sinne des Arbeitgeber! Ein Gutachter sollte lt. Definition unabhängig sein, zumindest ist das meine Auffassung. Es gibt lt. Insider Anweisungen nur einen bestimmten % Satz zur Rente freizugeben. Alle anderen Kranken und Teilweise Schwerkranke werden "künstlich" Gesund geschrieben. Der medizinische Dienst im Hause der DRV "x" kennt sich z. b. nicht mit Krankheitsbilder der Berufskrankheiten aus. Würde der med. Dienst -alles ausgebildete Ärzte- sich ausgiebig damit befassen, könnte so mancher Rentenantrag dem zuständigen UV-Träger übermittelt werden. Dann würde der UV Träger die Rente bezahlen und nicht die DRV. Siehe auch www.berufskrankheiten.de
=//=am 27.01.2015 | 13:29
"Würde der med. Dienst -alles ausgebildete Ärzte- sich ausgiebig damit befassen, könnte so mancher Rentenantrag dem zuständigen UV-Träger übermittelt werden. Dann würde der UV Träger die Rente bezahlen und nicht die DRV." Das ist doch Quatsch! Wenn ein Versicherter eine Berufskrankheit hat, stellt er einen Antrag bei der Berufsgenossenschaft auf UNFALLRENTE. Gleichzeitig kann ein Rentenantrag bei der DRV gestellt werden. Man kann doch keinen Rentenantrag (aus der gesetzlichen RV) an die Berufsgenossenschaft "abgeben". "Es gibt lt. Insider Anweisungen nur einen bestimmten % Satz zur Rente freizugeben. Alle anderen Kranken und Teilweise Schwerkranke werden "künstlich" Gesund geschrieben." Ebenso Quatsch! Die Sozialmediziner der DRV entscheiden individuell über das Leistungsvermögen und haben keine "Quote". Und gesund schreiben tun sie schon gar nicht.
?--/--?am 28.01.2015 | 10:24
Ebenso Quatsch! Die Sozialmediziner der DRV entscheiden individuell über das Leistungsvermögen und haben keine "Quote". Und gesund schreiben tun sie schon gar nicht. [/Quote]
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