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Anhörung

von Rentner12.12.2007 | 11:32
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie muss eine Anhörung aussehen, die man bei Ankündigung zum Entzug der EM- Rente auf Dauer aufgrund der angebl. wesentlichen Verbesserung des Gesundheitszustandes schriftlich einreichen möchte ?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist immer wieder erstaunlich, dass angenommen wird, in einem anonymen Online Forum der gesetzlichen RV könne man gesetzereife Ideen zur Verfahrensänderung bei Rentenanträgen o.Ä. formulieren.

Das geht nicht und ist so auch nicht gewünscht.

Soweit es im Einzelfall aufgrund wesentlicher Verbesserung des Gesundheitszustandes zu einer Entziehung einer Rente wegen Erwerbsminderung kommt, wird in jedem Fall dem Versicherten/Bevollmächtigten im kostenfreien Widerspruchsverfahren Akteneinsicht gewährt. Transparenz ist damit durchaus gewollt.

M.E. sind aber die Vorstellungen der Versicherten nicht deckungsgleich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Erwerbsminderungsrente. Eben dort liegt häufig die Ursache vieler Unklarheiten/Streitigkeiten.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Schön, dass Sie das auch so sehen.

MfG

8 Antworten

???am 12.12.2007 | 11:42
Die Anhörung muss schriftlich erfolgen und es muss benannt sein, inwieweit sich Ihr Gesundheitszustand gebessert hat. In der Regel haben Sie 2 bis 3 Wochen Zeit, zu antworten. Fordern Sie sofort das dieser Anhörung zugrundeliegende Gutachten an und besprechen Sie die Angelegenheit mit Ihrem behandelnden Arzt. Ggf. können Sie eine Verlängerung der Anhörungsfrist beantragen. Die wird aber nur bewilligt, wenn Verzögerungen nicht von Ihnen verschuldet sind.
Rosannaam 12.12.2007 | 11:36
Die Ankündigung zum Entzug der Rente muss über die "Anhörung nach § 24 SGB X" erfolgen bzw. ist in Ihrem Falle so erfolgt. Da diese Anhörung noch kein Bescheid ist, gegen den Sie Widerspruch einlegen können, können Sie aber in dem beigefügten Formblatt "Stellungnahme" im Vorfeld, also innerhalb der in der Anhörung genannten Frist (meistens 4 Wochen) am sinnvollsten mit aktuellen ärztl. Berichten/Krankenhausberichten dazu Stellung nehmen. Sofern die Rente dann doch entzogen wird, muss im Bescheid auf IHRE Stellungnahme Bezug genommen werden. Dann bleibt Ihnen noch der Weg des Widerspruchs, danach Klage, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird. MfG Rosanna
Wissenderam 12.12.2007 | 21:01
"In der Tat wird man als Grundlage für den Aufhebungsbescheid auf ärztliche Unterlagen zurückgreifen, die diese Maßnahme rechtfertigen. " Und wie können die legal in die Hände der DRV gekommen sein? Müßte doch der Rentner wissen? Oder seh ich da was falsch und besorgt sich jetzt die DRV rechtswidrig ohne Wissen der "Kunden" Privatgeheimnisse?
Wissenderam 12.12.2007 | 21:04
"In der Regel haben Sie 2 bis 3 Wochen Zeit, zu antworten. Fordern Sie sofort das dieser Anhörung zugrundeliegende Gutachten an" Wie kommt denn solch ein "Gutachten" zustande? Kaffeesatzleserei und Glaskugelbefragung? Oder etwa unter Verstoß gegen § 203 StGB?
Rosannaam 13.12.2007 | 10:14
Wenn es nach @wissender ginge, müßte man zur Kontrolle der weiteren Bezugsberechtigung einer EM-Rente tatsächlich die Glaskugel befragen. Tja, wie kommt denn ein Gutachten zustande? In der Regel aufgrund einer ärztlichen Begutachtung des Rentners, in Ausnahmefällen durch Erhebung von ärztlichen Befundberichten und/oder aktuellen KHS-Berichten. Ich würde mal behaupten, dass in den überwiegenden Fällen, bei denen eine Rente dann tatsächlich entzogen wird (was eh schon sehr selten ist!), vorher eine ärztl. Begutachtung durch den ÄD der DRV erfolgt. Ich kann eines nicht verstehen: Wenn ich Leistungen von einer Versicherung wünsche, ob private oder gesetzl. RV, muß doch die Versicherung meinen Anspruch prüfen können, oder nicht? Und dies geht in diesem Fall eben nur über medizinische Prüfung. Weshalb regen sich manche Leute immer so dermaßen darüber auf? Sollen die Versicherungen vielleicht durch Kaffeesatzlesen über einen Anspruch entscheiden? :-)))))
WiSoam 13.12.2007 | 13:09
Liebe Rosanna, Ihren Erläuterungen in Sachen Gutachten - in allen Ehren - kann ich nur bedingt zustim- men. Selbstverständlich steht den Leistungsträgern das Recht zu, nachzuprüfen, ob die gesund- heitlichen Voraussetzungen zum Erwerb einer Rente noch vorliegen. Bis dahin stimme ich Ihnen voll zu. Aber was Sie danach schreiben entspricht in vielen Fällen eben nicht der Realität, die Sie hier im Forum versuchen zu verbrei- ten. Wird die Rente entzogen, wird vorher eine Untersuchung durch den ÄD der DRV erfolgen. In seltenen Ausnahmefällen werden Befundberichte und/od. KHS-Entlassungsberichte ange fordert. Genau, das ist doch der sprin- gende Punkt, der Endlosdiskus- sion hier im Forum. Aufgrund der subjektiven Mei- nung eines angestellten Arztes des ÄD der DRV, kann (wird auch) die Rente entzogen, ob- wohl anderslautende Befundbe- richte der behandelnden Ärzte der Rentner/innen bestätigen, dass sogar eine gesundheitliche Verschlechterung eingetreten ist. Oder in Ausnahmefällen wer den etwa KHS-Entlassungsbe- richte beigezogen, von wem?, ohne Zustimmung des betrof- fenen kommen sie garnicht an die ran. Warum versucht der Leistungsträger - mit dem Hin- weis auf die Mitwirkungspflich- ten - die Antragsteller/innen unter Druck zu setzen, ander- seits ist der Leistungsträger aber nicht bereit, sich selbst an ein gesetzeskonformes Ver- waltungsverfahren zu halten, auf das die "Zwangsversicher- ten" ein Recht haben. Selbst- verständlich werden (müssen Sie sogar) leugnen, dass inter- ne Dienstanweisungen existie- ren, die da lauten, alle Anträ- ge zunächst ablehnen. Trotz- dem, glauben Sie mir, die exis- tieren. Warum wird durch die einzelnen Träger nicht versucht, endlich Transparenz in die Verfahren einzubringen, anstatt sich hin- ter dem System zu verstecken, woman sich gegenseitig die Bälle zuspielt. Man muss dieses System nur durchschauen, da nehme ich sogar die SG nicht davon aus. Also, es wäre doch für beide Seiten einfacher, wenn auf- grund der Qualitätssicherung und der Transparenz einerseits die Leistungsträger endlich auch ein gesetzeskonformes Verfahren insgesamt durchfüh- ren würden, anstatt wie in vie- len Fallen mit Allmacht die über legene Sach- und Rechsstel- lung gegenüber den betroffe- nen Versicherten auszuspielen. Mit diesem Beitrag geht es mir nicht darum, die Rentenver- sicherer unter Generalverdacht zu stellen, nein, es geht mir nur darum, subjektiv objektiv darauf hinzuweisen, dass viele Widersprüche und Klagen vor den SG vermeidbar wären,wenn sich alle Verfahrensbeteiigte, mehr oder weniger an Recht und Gesetz halten würden. MfG WiSo
Rosannaam 13.12.2007 | 14:44
Hallo Wiso, "Selbst- verständlich werden (müssen Sie sogar) leugnen, dass inter- ne Dienstanweisungen existie- ren, die da lauten, alle Anträ- ge zunächst ablehnen. Trotz- dem, glauben Sie mir, die exis- tieren." Und woher wissen Sie das? Dies ist für mich keine Glaubensfrage, sondern ich kenne KEINE Dienstanweisung mit der Verfügung, alle Rentenanträge erst mal abzuweisen. Das entspricht auch nicht der Praxis der RV-Träger (zumindest nicht dem, bei dem ich beschäftigt bin!!!). Wie erklären Sie sich dann die Tatsache, dass es auch bereits nach der Rentenantragstellung, und nicht erst nach einem Widerspruchs- oder Klageverfahren, Rentengewährungen gibt? Und weshalb werden Ihrer Meinung nach trotz Hinzuziehung von Gutachten "unparteiischer Ärzte/Gutachter" selbst in Klageverfahren keine Renten zugebilligt?? Eines ist doch wohl unbestritten: Jeder Rentenantragsteller hält sich aufgrund seiner Krankheit subjektiv für erwerbsgemindert (sonst würde er ja keinen Rentenantrag stellen). Zu prüfen vom Leistungsträger ist aber AUCH die objektive Leistungsfähigkeit. Wenn Sie einen besseren, gerechteren Weg wissen, wie sich dies prüfen lässt, weshalb gehen Sie mit Ihren Ideen dann nicht an höhere Stellen? Ich und meine Kollegen/Kolleginnen verrichten unsere Arbeit "nach bestem Wissen und Gewissen" und wollen unseren Versicherten bei Gott NIX BÖSES! Und wir verfahren so, wie bereits von mir beschrieben. Ich habe auch schon mehrfach in dieser (endlosen) Diskussion gesagt, dass natürlich Fehler passieren oder/bzw. Fehleinschätzungen durch die Ärzte der DRV vorkommen (können). Dann gibt es schließlich den Rechtsweg, der beschritten werden kann. Also, nichts für ungut, aber ich möchte über dieses Thema nicht mehr diskutieren. Es bringt nämlich NICHTS! MfG Rosanna
Rosannaam 13.12.2007 | 16:32
Dem kann ich nur voll zustimmen...
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