Es ist immer wieder erstaunlich, dass angenommen wird, in einem anonymen Online Forum der gesetzlichen RV könne man gesetzereife Ideen zur Verfahrensänderung bei Rentenanträgen o.Ä. formulieren.
Das geht nicht und ist so auch nicht gewünscht.
Soweit es im Einzelfall aufgrund wesentlicher Verbesserung des Gesundheitszustandes zu einer Entziehung einer Rente wegen Erwerbsminderung kommt, wird in jedem Fall dem Versicherten/Bevollmächtigten im kostenfreien Widerspruchsverfahren Akteneinsicht gewährt. Transparenz ist damit durchaus gewollt.
M.E. sind aber die Vorstellungen der Versicherten nicht deckungsgleich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Erwerbsminderungsrente. Eben dort liegt häufig die Ursache vieler Unklarheiten/Streitigkeiten.
MfG