Hallo Fred,
grundsätzlich findet beim Zusammentreffen einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und der Unfallversicherung der § 93 SGB VI Anwendung.
Diese Vorschrift bestimmt, das bei gleichzeitigem Bezug einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft wird, ob die Rente aus der Rentenversicherung in voller oder gegebenenfalls in geminderter Höhe zu leisten ist.
Wenn Sie wissen möchten, ob sich Ihre Unfallrente auf ihre Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auswirkt, kann dies nur individuell geklärt werden.
Fragen zur Berechnung der Unfallrente und zur Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes können in diesem Forum nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich bitte mit Fragen zur Berechnung der Unfallrente an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
Mit freundlichen Grüßen
ihr Expertenteam der DRV