Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anpassung Jahresarbeitsverdienst bei der BG Unfallrente

von Fred04.05.2024 | 06:00
923 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin am 02.04.1961 geboren und hatte 1977 einen Arbeitsunfall (Wegeunfall), ich befand mich zu der Zeit in der Ausbildung zum Elektroinstallateur. Aufgrund der Unfallfolgen wurde mir der rechte Unterschenkel amputiert. Ich beziehe daher eine Unfallrente. Die Unfallrente wurde noch nach dem alten RVO festgelegt. siehe Auszug. Reichsversicherungsordnung § 573 (1) Befand sich der Verletzte zur Zeit des Arbeitsunfalls noch in einer Schul- oder Berufsausbildung, so wird, wenn es für den Berechtigten günstiger ist, der Jahresarbeitsverdienst für die Zeit nach der voraussichtlichen Beendigung der Ausbildung neu berechnet. Der neuen Berechnung ist das Entgelt zugrunde zu legen, das in diesem Zeitpunkt für Personen gleicher Ausbildung und gleichen Alters durch Tarif festgesetzt oder sonst ortsüblich ist. (2) War der Verletzte zur Zeit des Arbeitsunfalls noch nicht 25 Jahre alt, so wird, wenn es für den Berechtigten günstiger ist, der Jahresarbeitsverdienst dem Arbeitsentgelt angepasst, das zur Zeit des Arbeitsunfalls von der Vollendung eines bestimmten Lebensalters ab, höchstens aber des 25. Lebensjahrs, für Personen mit gleichartiger Tätigkeit durch Tarif festgesetzt oder sonst ortsüblich ist. Nun zu mir: Da es im alten Tarif keine Lohnsteigerung nach Jahren gibt, erfolgt bei mir lediglich eine Anpassung zum Ende der Ausbildung. Eine ortsübliche Anpassung hat nicht stattgefunden. (keine weitere Anpassung mehr ) Mein Jahresverdienst ist also der eines gerade ausgelernten Elektroinstallateurs. Ich beziehe die Unfallrente seit 1981 auf Basis des geringen Jahresarbeitsverdienstes. Frage habe ich ein Anrecht auf ortübliche Anpassung des JAV Wie weit wird dann zurück gerechnet und letztendlich dann nachgezahlt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fred,

 

grundsätzlich findet beim Zusammentreffen einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und der Unfallversicherung der § 93 SGB VI Anwendung.

Diese Vorschrift bestimmt, das bei gleichzeitigem Bezug einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft wird, ob die Rente aus der Rentenversicherung in voller oder gegebenenfalls in geminderter Höhe zu leisten ist.

 

Wenn Sie wissen möchten, ob sich Ihre Unfallrente auf ihre Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auswirkt, kann dies nur individuell geklärt werden.

 

 

Fragen zur Berechnung der Unfallrente und zur Feststellung des Jahresarbeitsverdienstes können in diesem Forum nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich bitte mit Fragen zur Berechnung der Unfallrente an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

ihr Expertenteam der DRV

 

 

 

 

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Kein BG Forum!am 04.05.2024 | 06:20
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Richten Sie Ihre Fragen an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Du meine Güteam 04.05.2024 | 08:55
Falsches Forum!
gut überlegenam 04.05.2024 | 11:17
Hallo Fred, Sie haben die Frage doch bereits einmal gestellt und auch eine Expertenantwort schon erhalten... Finden Sie Ihren Beitrag nicht wieder?? Da kann Ihnen geholfen werden: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/zusammentreffen-alter…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026