Hallo DSK,
bezüglich der Nachzahlung liegt möglicherweise ein Missverständnis vor. Grundsätzlich können Sie nur für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und Zeiten der schulischen Ausbildung, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten nachzahlen!
Für eine individuelle Beratung können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.
Auch das kostenfreie Service-Telefon 0800 1000 4800 steht Ihnen für Informationen zur Verfügung.
Anrechnungszeiten (Schule + Studium) werden auf die 45 Jahre nicht angerechnet!
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung