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Experten-Antwort

Anrechenbare Jahre für Rente nach 45 Jahren

von Dsk19.06.2024 | 11:12
425 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Liebes Team, ich bin 44 Jahre alt und möchte wissen, ob ich die Rente nach 45 Jahren noch erreichen kann. Laut Versicherungsverlauf habe ich bis heute 140 Monate Pflichtbeitragszeit Erwerbstätigkeit 56 Monate Pflichtbeitragszeit aus Kindererziehung (unter 3 Jahre alt) 20 Monate Pflichtbeitragszeit aus Pflegetätigkeit 20 Monate Alg 1 Bezug und gleichzeitig Pflegetätigkeit 17 Monate Krankengeld und gleichzeitig Pflegetätigkeit 17 Monate Kindererziehung (über 3 unter 10 Jahre) 27 Monate kann ich noch ein Kind unter 10 Jahren erziehen. 67 Monate kann ich wegen Schule und Studium noch nachzahlen. Wieviele Monate werden aus dem aktuellen Versicherungsverlauf als Beitragsjahre und wieviele als Anrechnungsjahre für eine Rente nach 45 Jahren anerkannt? Kann ich die Rente nach 45 Jahren noch erreichen? Wieviele Monate müsste ich dafür noch einzahlen, wenn ich die Ausbildungszeit nachzahle? Wieviele Monate müsste ich noch einzahlen, wenn ich nicht nachzahle? Wie sieht es mit den 27 verbleibenden Monaten für die Kindererziehung aus? Werden sie für die Rente nach 45 Jahren als Zeit angerechnet? Viele Fragen, aber einen Beratungstermin bekomme ich leider erst nach dem 45. Geburtstag, wenn ich nicht mehr nachzahlen kann. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit besten Grüßen DSK

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DSK,

 

bezüglich der Nachzahlung liegt möglicherweise ein Missverständnis vor. Grundsätzlich können Sie nur für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und Zeiten der schulischen Ausbildung, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten nachzahlen!

 

Für eine individuelle Beratung können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

 

Auch das kostenfreie Service-Telefon 0800 1000 4800 steht Ihnen für Informationen zur Verfügung.

 

Anrechnungszeiten (Schule + Studium) werden auf die 45 Jahre nicht angerechnet!

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

16 Antworten

Renteam 19.06.2024 | 11:17
Fordern Sie eine Rentenauskunft bei Ihrer DRV an und lesen Sie alle Seiten durch. Da steht die Antwort.
Schadeam 19.06.2024 | 11:36
Auf Seite 6 (oder so) in der Rentenauskunft steht unter dem Punkt "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" die Anzahl der Monate die bislang bei 45 Jahren zählen und wie viele Monate auf 45 Jahre noch fehlen. Daraus sehen Sie ob Sie das bis 65 oder vor 67 erreichen können (Monate zählen ist ja ziemlich einfach). PS: ob bis dann die Gesetze noch so sind wie heute, können Sie verfolgen.....schaun wir mal....
Berateram 19.06.2024 | 11:50
Wenn der Tag der Terminvereinbarung vor dem 45. Lebensjahr liegt, gilt dieser als Antragsdatum und Sie halten die Fristen ein. Es reicht auch ein telefonischer oder Videotermin. Eine derart individuelle Beratung kann ein Forum nicht bieten und ist auch nicht dafür vorgesehen.
Glaskugeln funktionieren nichtam 19.06.2024 | 12:04
Sich angesichts eines Altersrentenbeginns erst in mehr als 20 Jahren solche Fragen zu stellen , ist wirklich schon rührend. Glauben Sie ernsthaft, es wird diese ominöse abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte" mit einer speziellen Wartezeit von mindestens 45 Jahren in mehr als 20 Jahren (!) tatsächlich noch geben? Es spricht zumindest alles dagegen, auch die Pläne von CDU, FDP, Teilen der Grünen, von den "Alternaiven für Diktatoren" ganz zu schweigen. Aber grundsätzlich ist es vermutlich nicht verkehrt, weiterhin auf eine funtionierende gesetzliche Rente zu setzen, wenn man sich gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko absichern will. Als Kapitalanlage sollte man eine Rentenversicherung aber nie betrachten, da gibt es bessere Alternativen.
Tinaam 19.06.2024 | 12:22
wenn Sie "67 Monate wegen Schule und Studium noch nachzahlen können", dann bedeutet das, dass Sie deutlich mehr als 8 Jahre Schul- und Studienzeiten haben (nur dann besteht die Nachzahlungsmöglichkeit). Da Schul- und Studienzeiten für die 45 Jahre nicht mitzählen, kommen Sie nicht auf die 45 Jahre (es sei denn, Sie haben während der gesamten Schul- und Studienzeiten parallel Beiträge gezahlt?).
Schul- und Studienzeitenam 19.06.2024 | 12:34
Sie schreiben: "67 Monate kann ich wegen Schule und Studium noch nachzahlen." Das ist mindestens zu hinterfragen. Nachzahlen können Sie nämlich nur für Schulzeiten für 1 Jahr (vom Alter 16 bis 17) und für Schul-und Studienzeiten, die zusätzlich zurückgelegt wurden über die 8 Jahre hinaus, die dafür schon vorgesehen sind. Aber vielleicht waren Sie ja Langzeit-Student?
Falscham 19.06.2024 | 12:42
Zitat von Glaskugeln funktionieren nicht anzeigen
Ganz im Gegenteil, die Alternative ist dafür, dass jeder, der die 45 erreicht hat, in Rente gehen kann, auch wenn es mit 62 ist. Der Duktus der anderen ist geprägt vom Gelaber über den Fachkräftemangel,weswegen die Alten möglichst nicht in Rente sollen. Es geht um den Lebensabend und es interessiert mich einen Dreck, dass wenn ich in Rente gehe, ob sich jemand anders für den Job findet. Dieses Problem muß das gemeine Volk nicht kümmern, dass sind Interessen anderer, die sie selbst lösen müssen OHNE an den Renten zu schrauben!
Tja "Falsch", gut aufgepasst, da können vielleicht sogar Sie noch ewtas lernenam 19.06.2024 | 12:58
Zitat von Falsch anzeigen
Insbesondere die AfD plant diverse Verschlechterungen für Rentner. Sie will unter anderem auch beibehalten, dass es auch weiterhin das gesonderte System der Beamtenpensionen gibt. Tatsächlich fordert sie am deutlichsten, zum Beispiel die „Rente mit 63“ abzuschaffen. Sie möchte sogar die Regelaltersgrenze komplett abschaffen. Sie fordert, dass nur derjenige eine abschlagsfreie Rente bekommen soll, der mindestens 45 Jahre rentenrechtliche Wartezeit vorweisen kann. Das bedeutet natürlich absehbar für rund 80 bis 90 Prozent aller Rentenbeitragszahler, dass sie deutlich(!) länger arbeiten müssen, locker bis zum Alter von 70 oder 75 oder noch länger, um überhaupt eine abschlagsfreie Rente zu bekommen. Und viele haben gar keine Chance, das zu erreichen, weil sie vorher sterben werden. Kann sich ja mal jeder selber überlegen, ob und ggf. wann er denn die 45 Versicherungsjahre überhaupt voll bekäme. Mit 63 Jahren werden das vermutlich deutlich weniger als 10 Prozent sein! JA, DAS sind die asozialen Rentenpläne der marktradikalen, neoliberalen Blaue-Herzchen-Hetzpartei AfD! Diese "Partei" wird den Rentnern und Sozial Schwachen die Hammelbeine langziehen, bis sie ausreißen.
Polemik ist nicht gefragt!am 19.06.2024 | 13:11
Zitat von Tja "Falsch", gut aufgepasst, da können vielleicht sogar Sie noch ewtas lernen anzeigen
Sie sollten nicht nur polemisch argumentieren, sondern sich, insbesondere wenn es um die Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung geht, erst einmal vernünftig informieren. https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/nachrichten/einbezie…
DSKam 19.06.2024 | 14:35
67 Monate: 4 Jahre bis zum Abitur und 4 Jahre Studium, machen sogar 96 Monate, davon habe ich aber auch 29 Monate bereits SV-pflichtig gearbeitet.
Berateram 19.06.2024 | 15:32
Dann hat die Dame von der Terminvergabe keine Ahnung, oder Sie hatten die Reinemachefrau am Telefon. Warten Sie die Expertenantwort ab.
KSCam 19.06.2024 | 15:43
Wer für Studienzeiten nachzahlen kann, hat mehr als 8 Jahre ab 17 studiert und die Schule besucht, weil man nur für die nicht anrechenbaren Anrechnungszeiten wg Studiums nachzahlen kann. Für die anrechenbaren Schul- und Studienzeiten zwischen 17 und 25 gibts keine Nachzahlung von Beiträgen! Dann ging aber das Studium übers 25. LJ hinaus, sodass 45 Jahre frühestens mit 70 voll sein können. So gesehen sind die 45 Jahre in heutiger Form nie im Leben erreichbar. Und zur Frist Nachzahlen vor 45 gilt folgendes: wenn ein Beratungstermin vor dem 45. Geburtstag vereinbart wurde, der Termin aber später lag (weil ich heute keinen Termin für diesen Monat mehr bekomme), ist die Frist "im Zweifel erfüllt". Das sollte unstrittig sein - kann aber sein dass die Dame bei der Terminvereinbarung dies nicht weiß. Die ist nämlich für Termine und nicht für Beratung zuständig, grins.
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