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Experten-Antwort

Anrechnung

von Sabine30.05.2019 | 12:45
105 Ansichten
4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bekomme seid 6 Jahren eine volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente auf Grund der Erkrankung Morbus Bechterew. Mein Mann ist verstorben und nun erhalte ich die grosse Witwenrente und auch die Hinterbliebenenrente VBL vom öffentlichen Dienst. Gilt meine Erwerbsminderungsrente (900€ netto) und die VBL-Rente wie ein "Arbeitseinkommen" und wird dadurch die Witwenrente gekürzt? Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort. Freundliche Grüsse von Sabine

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Erwerbsminderungsrente gilt als Einkommen, bei der Betriebsrente kommt es darauf an ob Sie unters Recht vor 2001 fallen oder nicht.

Hier bräuchte man Ihre beiden Jahrgänge und das Heiratsdatum.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Dann fallen Sie unter das Recht vor 2002 und die Zusatzrente fällt nicht unter die Einkommensanrechnung.

Und die EM Rente liegt nur minimal über dem Freibetrag für die Einkommensanrechnung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Sabineam 30.05.2019 | 14:16
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir haben 1992 geheiratet. Mein Mann ist 1956 geboren und ich 1958.
Sabineam 30.05.2019 | 14:44
Vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort!
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