Die Erwerbsminderungsrente gilt als Einkommen, bei der Betriebsrente kommt es darauf an ob Sie unters Recht vor 2001 fallen oder nicht.
Hier bräuchte man Ihre beiden Jahrgänge und das Heiratsdatum.
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Die Erwerbsminderungsrente gilt als Einkommen, bei der Betriebsrente kommt es darauf an ob Sie unters Recht vor 2001 fallen oder nicht.
Hier bräuchte man Ihre beiden Jahrgänge und das Heiratsdatum.
Dann fallen Sie unter das Recht vor 2002 und die Zusatzrente fällt nicht unter die Einkommensanrechnung.
Und die EM Rente liegt nur minimal über dem Freibetrag für die Einkommensanrechnung.
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