Hallo Petra,
der steuerfreie Nachtzuschlag wird im Regelfall nicht angerechnet.
Nur dann, wenn der Nachtzuschlag aus einem Grundlohn von über 25 Euro pro Stunde berechnet wird, ist ein Teil davon anzurechnendes Arbeitsentgelt (dann muss er auch auf Ihrem Gehaltszettel unter SV-Brutto - oder ähnliche Bezeichnung - erscheinen).