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Anrechnung Ausbildungszeiten

von nelle15.06.2007 | 08:39
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin jetzt 59 (Bj. 1947) und überlege, ob ich nächsten Monat (mit 60) in Rente gehe oder erst in einem Jahr. Dieses Jahr würden mir ja 18% von meiner mtl. Rente abgezogen werden. In einem Jahr "nur" 14,4%. Der Unterschied würde bei mir ca. 35 Euro ausmachen. Wenn jetzt aber schrittweise von 2005 bis 31.12.2008 die Anrechnung der Schul- und Studienzeiten gekürzt werden, müßte man das ja auch betrachten. Ich habe gelesen, dass daraus die Einbußen bis zu 52 Euro (neue BL) ausmachen können, ob man nun noch in 2004 in Rente gegangen wäre oder erst 2009 in Rente geht. Wie hoch wäre die tatsächliche Rentendifferenz zwischen 2007 und 2008 für mich? Ist es richtig, wenn ich für mich so rechne: - 52 Euro / 36 Monate = 1,44 Euro (weniger Rente pro Monat, je später man in Rente geht) - 1,44 * 12 = 17,33 Euro weniger Rente pro Jahr (wenn ich erst 2008 in Rente gehe) Rente in 2008 - 35 Euro - 17,33 Euro = 17,67 Euro mehr Rente in 2008) Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo nelle,

im Kern sind Ihre Überlegungen und Berechnungen völlig zutreffend. Für eine Cent-genaue Berechnung (falls davon Ihre Entscheidung abhängt, zu welchem Zeitpunkt Sie in Rente gehen werden) empfehle ich Ihnen eine persönliche Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. einer dessen Auskunfts- und Beratungsstellen.Dort ist man gerne bereit, Ihnen mit einer Vergleichsberechnung den genauen finanziellen Vorteil aufzuzeigen um Ihnen Ihre Entscheidung etwas zu erleichtern.

8 Antworten

lotscheram 15.06.2007 | 17:58
Grundsätzliche Aussage vorab. Wenn noch Berufstätigkeit vorliegt und Sie würden nur wegen der Vermeidung einer geringeren Berücksichtigung (Bewertung) der schulischen und beruflichen Ausbildungszeit ein Jahr früher in Rente gehen wollen, wäre das ein kaum nachvollziehbarer unkluger Schritt. a) Verzichten Sie auf ein Jahr Differenz höhere Lohneinkünfte gegenüber der Rente, b) Sie verzichten auf ein Jahr weiterer Beitragszahlung in die Rentenkasse zur Erhöhung Ihrer Rente, c) Sie schmälern Ihre Rente um die zusätzliche Rentenminderung von 3,6% wegen 1 Jahr noch früherem Beginn. Wenn Sie hingegen bereits Hausfrau sind oder Arbeitslos ohne Leistungsbezug ist vielleicht eine Beispielrechnung für Ihre Überlegung hilfreich. Beispielfall 1, Rentenbeginn 01.07.2007, Rentenminderung 18,0% Beispielfall 2, Rentenbeginn 01.07.2008, Rentenminderung 14,4% Im übrigen: Ihre Aussage, dass die Rentenminderung bis zu 52,00€ betragen kann beruht auf der Annahme von Personen, die eine Berechnungen aus dem Jahr vor 2005 einer Berechnung mit Rentenbeginn nach 2008 gegenüberstellen, wo im Jahr 2004 beispielsweise noch 36 Monate jeder Art von Schule mit 0,0625 EP je Monat maximal bewertet wurden, man 2,25 EP * 23,09 = 51,95€ Ost dafür bekam , für West 59,10€, ab 2009 aber keine eigene Bewertung für diese Zeiten mehr vorgenommen wird und dies dann die geringere Berücksichtigung zur Folge hat. Auf Sie bezogen ist die 52€ Minderung nicht zutreffend. Um die Beispielfälle rechnen zu können sind Annahmen erforderlich, die ich für den Beispielfall 1 und 2 wie folgt unterstelle: 1. Sie haben ab vollendetem 17. Lebensjahr ..481 Mon.. berufliche Tätigkeit vorzuweisen, einschließlich 36 Mon. berufliche Ausbildung und Kindererziehungszeit 2. Sie haben ..36 Mon.. schulische Zeiten, die keine Fachschulzeiten sind, 3. Sie haben während des gesamten Berufslebens, einschließlich KEZ, ..45,0000 Entgeltpunkte .. erhalten, im folgenden nur mit „EP“ bezeichnet, davon 36 Monate berufliche Ausbildung ohne Lehrzeit, die bis zum 25. Lbj und bis 12-2008. noch berücksichtigt wird, mit einem monatlichen Verdienst in Höhe von 365,8 M Ost. EP wurden alle im Jahr 1977 ermittelt. 4. Es liegt zur Zeit keine Berufstätigkeit vor. Beispielfall 1 Daraus ergibt sich ein Gesamtleistungswert als Monatswert in Höhe von 0,0967 EP, mit dem man in voller Höhe oder begrenzt, übrige Sachverhalte bewertet. Für Fachschulbesuch und Lehre bekämen Sie 75% von Ihrem Gesamtleistungswert zugeordnet, wäre ..0,0725 je Mon... Die gesetzliche Vorgabe ist aber, maximal 75% vom Bundesdurchschnitt. Da ihr individueller Wert darüber liegt, wird auf ..0,0625 EP.. je Monat reduziert. Da nach Unterstellung (siehe2.) Ihre schulischen Ausbildungszeiten keine Fachschulzeiten sind, würden bei Rentenbeginn im Juli 2007 nur noch 28,13% von den 0,0625 EP zur Anrechnung kommen. - das wären 0,0234 EP je Mon., danach für 36 Monate noch insgesamt 0,8424 EP. Für die Monate berufliche Ausbildung ohne Lehre ergeben sich unter Berücksichtigung der durch den Verdienst bereits erzielten EP bei Rentenbeginn 07-2007 keine zusätzlichen EP. Entgeltpunkte insgesamt aus Berechnung: = 45,8424, davon 18% Minderung ...-8,2516 EP, entspricht 190,53€, verbleiben ..37,5908 EP Beispielfall 2 Annahme wie 1. Bis 4., Rentenbeginn jetzt aber 01.07.2008 Da sich jetzt der Betrachtungszeitraum um 12 Monate verlängert, in der kein Einkommen vorliegt, so die Annahme, verringert sich der Gesamtleistungswert als Monatswert auf 0,0943 EP, mit dem man in voller Höhe oder begrenzt, übrige Sachverhalte bewertet. Ihre schulischen Ausbildungszeiten, die keine Fachschulzeiten sind, werden bei Rentenbeginn im Juli 2008 nur noch mit ..9,38%.. berücksichtigt - das wären 0,0088 EP je Mon., danach für 36 Monate noch insgesamt 0,3168 EP. Für die Monate berufliche Ausbildung ohne Lehre ergeben sich unter Berücksichtigung der durch den Verdienst bereits erzielten EP natürlich auch bei Rentenbeginn 07-2008 keine zusätzlichen EP. Entgeltpunkte insgesamt aus Berechnung: = 45,3168, davon 14,4% Minderung ...-6,5236 EP, entspricht 150,68€, verbleiben ..38,7912 EP Gegenüberstellung Endwerte aus Rentenbeginn 2008 zu 2007 Auswirkung auf Rente gesamt 38,7912 EP – 37,5908 EP = + 1,2004 EP = 27,72€ monatliche Rentenverbesserung Auswirkung auf Schulzeiten im direkten Vergleich 0,3168 EP – 0,8424 EP = - 0,5256 EP Trotz geringerer Bewertung der Schulzeit wegen einem Jahr späterem Rentenbeginn beträgt die tatsächliche Rentenverbesserung 27,72€ Rente Ost.
nelleam 16.06.2007 | 20:39
Wow! Danke für die Antworten - da muss ich jetzt aber noch mal ganz genau lesen, versuchen zu verstehen und darüber nachdenken... :-)
lotscheram 17.06.2007 | 10:39
Hallo nelle, wenn Sie mir aus einer bei Ihnen vorhandenen letzten Renteninformation 1. die ermittelten (EP) nennen, 2. Endedatum der Erfassung von Verdiensten, 3. Jährliche Zuwachs an Verdienst ab letzter Erfassung bis 60 oder 61 Lbj., 4. Ihre tatsächlich vorliegende Zahl Mon. Schule ohne Fachschule, 5. Mon. Fachschule, bekommen Sie von mir eine darauf aufbauende, konkretere Berechnung für das 60. und 61. Lbj. als Rentenbeginn. Ansonsten einfach weiter Fragen MfG, User lotscher
nelleam 17.06.2007 | 20:51
Hallo Lotscher, na das ist ja ein tolles Angebot, dass ich sehr gern annehme. Ich bin nämlich jetzt arbeitslos und wollte wie gesagt ab August in Rente gehen und habe jetzt nochmal ein Angebot für eine 10-monatige Festanstellung bekommen, für die ich mich bis Mi entscheiden müßte. Ich war schon 2 x bei der Rentenberatung, aber die 1. war insgesamt schlecht und bei der 2. habe ich im Nachhinein auch nicht alles verstanden. Gerade was die Schul- bzw. Ausbildungszeiten betrifft. Irgendwie war alles zu unkonkret. Und einen neuen Termin bekomme ich bis Mi nicht mehr, weshalb ich versucht habe, selbst an Infos zu kommen. Also, um auf das Angebot zurückzukommen. Ihre Fragen kann ich leider wahrscheinlich nicht so genau beantworten - ich finde meinen Versicherungsverlauf hinsichtlich der Ausbildungszeiten sehr verwirrend, weil ich in den letzten Jahren diverse Fortbildungen als Arbeitslose hatte. ich habe versucht es aufzuschreiben, aber fürchte, dass ich es falsch oder unklar aufschreibe. Darf ich Ihnen meine letzte Rentenauskunft mal per Mail schicken? Wenn es Ihnen dann aber zuviel Arbeit wird, sagen Sie es einfach. Vielen Dank schon mal - (auch wenn nicht :-) Gruß Nelle
lotscheram 17.06.2007 | 22:17
Hallo Nelle, Sie dürfen mir alles per Mail oder auch per Post senden, vielleicht klappt es über Google-Suche "rente überprüfen" wohne in Lübeck
lotscheram 17.06.2007 | 22:36
Nelle, bei Google Suche bitte "Rente Überprüfung" eintippen.
nelleam 18.06.2007 | 06:51
Guten Morgen! Habe ich gefunden... :-) Was würde es denn kosten? Ist ja richtig professionell! Gruß Nelle
lotscheram 18.06.2007 | 11:15
Hallo Nelle, bitte anrufen, oder Mail senden, ich melde mich umgehend. MfG lotscher
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