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Experten-Antwort

Anrechnung der Witwerente aus Russland auf Regealtersrente in Deutschland

von Johannes B22.05.2013 | 21:24
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7 Antworten

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Hallo! Mein Fall: Meine Mutter beantragte die Regelaltersrente bei DRV. Sie ist Spätaussiedlerin und erhält die Rente nach der anerkannten Beitragszeiten aus Russland. Mein Vater ist vor kurzem gestorben. Er war nach § 7 eingereist. Nach seinem Tod könnte meine Mutter einen Anspruch auf Hinterbliebenerente in Russischer Föderation haben. Meine Frage: Wenn meine Mutter beabsichtigt, die Hinterbliebenderente aus Russland zu bekommen, ist sie verpflichtet, dies als Einkommen bei DRV einzugeben? Wird diese Witwenrente aus Russland an Ihre Regelaltersrtente von DRV angerechnet, bzw. wird Ihre deutsche Rente dann um einen bestimmten Betrag gekürzt? Bitte um die gesetzlichen Grundlagen, leider konnte ich selbst unter SGB VI nichts dazu finden. Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Johannes B,

Gleichgültig woher und vom wem Ihre Mutter eine Witwenrente erhält, auf Ihre eigene Regelaltersrente in Deutschland hat dies keine Auswirkungen.

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6 Antworten

KSCam 22.05.2013 | 22:21
Da gibts auch nichts zu finden - bei der RegelAR ist es egal, ob parallel eine Witwenrente bezogen wird. Umgekehrt wäre es interessant....aber ob sich die russische Witwenrente kürzt, wenn man in D Altersrente bekommt, weiß in D wohl kein Mensch. Rufen Sie Putin an.
RentenProfam 23.05.2013 | 11:24
Mussten russische Spätaussiedler die nach Deutschland übersiedelten, damals nich schriftlich auf alle Rentenansprüche aus der Russischer Föderation verzichten ? So was habe ich noch in Erinnerung..........
Jockelam 23.05.2013 | 11:36
Ja, das war einmal so. Wurde aber vom russ.Verfassungsgericht am 01.03.2001 für rechtswidrig erklärt.
RentenProfam 23.05.2013 | 14:49
Praktisch, dann haben russische Spätaussiedler quasi Anspruch auf 2 Renten, da die Rentenrechtliche Zeiten aus Russland auch in Deutschland anerkannt wurden.
Schadeam 23.05.2013 | 15:03
......wobei dann die deutsche Renten um den Betrag, der aus Russland kommt, gemindert wird..... Und es kommt beim Rentner so richtig Freude auf: Da hat er monatelang mit der russischen Bürokratie gekämpft, bekommt nach Monaten endlich umgerechnet 70 € und genau um diese 70 € wird die Rente in D gekürzt.......und der Rentner wird regelmäßig die russischen Zahlungen nachweisen müssen, denn wenn sich die russische Rente um einen Euro erhöht, wird die Rente in D wieder gekürzt.....
Johannes Bam 24.05.2013 | 17:24
Sehr geehrte Experte, Danke für die schnelle und kurze Antwort! :-)
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