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Experten-Antwort

Anrechnung einer Abfindung und Urlaubsabgeltung auf erwerbsminderungsrente?

von Thermo29.07.2014 | 15:28
1260 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bekomme seit 2 Jahren volle Erwerbsminderungsrente, davor 2 Jahre befristete Rente. Nun hat mir mein Arbeitgeber zum Ende des Monats krankheitsbedingt gekündigt. Vor dem Arbeitsgericht kam folgender Vergleich zustande: Betrag XX als Abfindung und dazu Auszahlung der nicht genommenen Urlaubstage. Kann mir dieses Geld auf die Rente angerechnet werden? Danke für alle Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thermo,

bei einer Abfindung handelt es sich prinzipiell um keinen Hinzuverdienst, der bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenzen nach § 96a SGB VI bei der Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen wäre. Eine „Anrechnung“ findet hier also nicht statt.

Anders sieht es allerdings bei der Urlaubsabgeltung aus. Diese stellt ein „einmalig gezahltes Arbeitsentgelt“ im Sinne des § 96a SGB VI dar und wäre damit grundsätzlich auch als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Einmalzahlungen aus einem nach Rentenbeginn noch bestehenden Arbeitsverhältnis stammt – und zwar selbst dann, wenn sie aus Zeiten vor dem Rentenbeginn resultieren (z. B. Abgeltung von Urlaubsansprüchen, die vor dem Rentenbeginn erworben wurden).

Aber auch hier gibt es noch eine Besonderheit – das Ruhen des Arbeitsverhältnisses:

Die Bewilligung bzw. der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können nach bestimmten tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Regelungen zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses führen. Ein Arbeitsverhältnis kann dabei aufgrund entsprechender Regelungen auch rückwirkend zum Ruhen gebracht werden.

Ruht das Arbeitsverhältnis aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher Regelungen für den Zeitraum des Rentenbezuges (rückwirkend) bereits ab dem Rentenbeginn, sind die o. g. Einmalzahlungen nicht als Hinzuverdienst nach § 96a SGB VI zu berücksichtigen.

Nähere Einzelheiten sollten Sie dann direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

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2 Antworten

van der Hintertpam 29.07.2014 | 16:42
Natürlich. Die Mütterrente muß ja irgendwie finanziert werden und irgendwoher muß das Geld für die holden Mütter hergenommen werden. Wie hat die Merkel so schön gesagt: Alles für die Mütter. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Thermoam 29.07.2014 | 19:24
Vielen Dank an den/die Experten/in für diese ausführliche verständliche Erklärung. Thermo
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