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Experten-Antwort

Anrechnung Einkommen Wittwenrente

von Monika195317.05.2018 | 00:03
423 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Experten, ich erhalte seit 1998 Wittwenrenten. Ab Juni erhalte ich zusätlich 295 € Altersrente. Ich erziehle Gewinn aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von ca. 600 € monatlich. Ich habe gelesen das vom Bruttolohn 40 % pauschal abgezogen werden. Wird das bei meinem Gewinn ebenso gehandhabt? Auch bei zusätzlichen Renten sollen ebenfalls 14% abgezogen werden. Ist das so richtig? Oder werden die 600 € Gewinn und meine 295 € voll also 895 € - 819,90 € Freibetrag somit 75,10 € mit 40 % angerechnet? Ich erwarte nicht das Sie meine Berechnungen bestätigen. Ich möchte nur wissen welche der beiden Ansätze grundsätzlich richtig ist. Vielen Dank vorab. VG Monika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika,

vom Arbeitseinkommen werden 39,8% abgezogen, von Ihrer Altersrente werden 14% abgezogen. Die ermittelten Ergebnisse werden anschließend addiert. Anschließend wird der Freibetrag (zur Zeit 819,19 Euro) abgezogen. Nur wenn sich dann noch ein positiver Betrag ergibt, werden 40% davon auf die Witwenrente angerechnet.

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1 Antworten

Konrad Schießlam 17.05.2018 | 08:31
Grundsätzlich Super richtig, Abzugsbetrag unterschiedlich bei sonstigen Einkommen. Gehe aber davon aus, Abzüge von besagten Euro 600 so günstig dass keine Renten- kürzung bei der Witwenrente anfällt. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
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