Hallo Monika,
vom Arbeitseinkommen werden 39,8% abgezogen, von Ihrer Altersrente werden 14% abgezogen. Die ermittelten Ergebnisse werden anschließend addiert. Anschließend wird der Freibetrag (zur Zeit 819,19 Euro) abgezogen. Nur wenn sich dann noch ein positiver Betrag ergibt, werden 40% davon auf die Witwenrente angerechnet.