Hallo Jojo,
Ihre Fragen kann man nur recht unscharf wie folgt beantworten:
a) grds Gedanke nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig. Rentenpunkte erwirbt man durch Job und Kinderpunkte würden on Top zusätzlich gutgeschrieben werden (wenn kein Rentenbezug im Spiel ist). Achtung: max Höchstgrenze an Rentenpunkten pro Jahr (ca 2 Punkte) gilt dann für die Gesamtpunkte, also aus Job und Kinderzeiten. Ggf gibt´s also nur Kinderpunkte bis zur jährlichen Höchstgrenze und der Rest wäre "verschenkt". Nochmal Achtung: Die aktuell ermittelten Rentenpunkte für die Zurechnungszeit werden in der lfd Erwrebsminderungsrente berücksichtigt. Bei späterem Bezug einer Altersrente gibt es diese Zurechnungszeit als solche nicht mehr. Daraus wird dann eine Anrechnungszeit wegen Rentenbezug mit enthaltener Zurechnungszeit. Die Rentenpunkte für diese Zeiten werden dann neu berechnet bzw anders bestimmt und müssen dann nicht mehr unbedingt bei 1,3 liegen.
b) Unsinn. Neben einem Erwerbsminderungsrentenbezug können Kinderjahre erworben/gutgeschrieben werden
c) etwas unscharf formuliert, aber der 1 Punkte wäre die korrekte Gutschrift für die Kinderzeit. In welcher Höhe die zeitgleiche Zurechnungszeit bei einer späteren Atersrente noch Rentenpunkte bekommt, ergibt sich aus der späteren Altersrentenberechnung.
Probleme:
Ihre Überlegungen (quasi Optimierungsgedanken) sind grds nachvollziehbar, allerdings wenige belastbar. Es gibt sehr, sehr viele Unklarheiten (im zukünftigen Leben, in zukünftigen gesetzl. Regelungen), die später immer zu einem Ergebnis führen können, was evtl. anders gewünscht wurde.