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Experten-Antwort

Anrechnung Kindererziehungzeit bei Erwerbsminderungsrente

von Jolo31.01.2022 | 13:15
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann man während des Bezugs einer vollen Erwerbsminderungsrente auch Rentenpunkte für die Kindererziehungszeiten sammeln? Wann würden die Punkte für die Kindererziehungszeiten dann angerechnet? Erst bei Eintritt in die Altersrente? Oder wird vorher eine Anpassung der laufenden Erwerbsminderungsrente erfolgen? Gibt es ggf. sogar einen Nachteil sich Kindererziehungszeiten anzurechnen? Da entweder Rentenpunkte für Kindererziehung oder für die Zurechnungszeit der EMR gesammelt werden können? Oder beim Antrag auf Kindererziehung eine erneute Gesundheitsprüfung veranlasst wird? Beispiel: Familie, 2 Kinder, Frau arbeitet Vollzeit, Mann erhält volle EMR Der Mann erhält pro Jahr 1,3 Rentenpunkte (als Zurechnungszeit während der EMR). Die Eltern beantragen zum 1. Geburtstag des zweiten Kindes, dass die Erziehungszeiten für die nächsten 2 Jahre für den Mann gelten soll. Frage: Welche Rentenpunkte baut der Mann jetzt jährlich in den nächsten 2 Jahren auf? a) 2 Punkte (1,3 + 1 = 2,3 -> max. 2 Punkte) b) 1,3 Punkte (da während EMR kein Anrechnung der Erziehungszeit erfolgt) c) 1 Punkt (da während der Erziehungszeit keine Rentenpunkte aus Zurechnungszeiten der EMR berücksichtigt werden) Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jojo,

Ihre Fragen kann man nur recht unscharf wie folgt beantworten:

a) grds Gedanke nicht falsch, aber auch nicht ganz richtig. Rentenpunkte erwirbt man durch Job und Kinderpunkte würden on Top zusätzlich gutgeschrieben werden (wenn kein Rentenbezug im Spiel ist). Achtung: max Höchstgrenze an Rentenpunkten pro Jahr (ca 2 Punkte) gilt dann für die Gesamtpunkte, also aus Job und Kinderzeiten. Ggf gibt´s also nur Kinderpunkte bis zur jährlichen Höchstgrenze und der Rest wäre "verschenkt". Nochmal Achtung: Die aktuell ermittelten Rentenpunkte für die Zurechnungszeit werden in der lfd Erwrebsminderungsrente berücksichtigt. Bei späterem Bezug einer Altersrente gibt es diese Zurechnungszeit als solche nicht mehr. Daraus wird dann eine Anrechnungszeit wegen Rentenbezug mit enthaltener Zurechnungszeit. Die Rentenpunkte für diese Zeiten werden dann neu berechnet bzw anders bestimmt und müssen dann nicht mehr unbedingt bei 1,3 liegen.

b) Unsinn. Neben einem Erwerbsminderungsrentenbezug können Kinderjahre erworben/gutgeschrieben werden

c) etwas unscharf formuliert, aber der 1 Punkte wäre die korrekte Gutschrift für die Kinderzeit. In welcher Höhe die zeitgleiche Zurechnungszeit bei einer späteren Atersrente noch Rentenpunkte bekommt, ergibt sich aus der späteren Altersrentenberechnung.

Probleme:

Ihre Überlegungen (quasi Optimierungsgedanken) sind grds nachvollziehbar, allerdings wenige belastbar. Es gibt sehr, sehr viele Unklarheiten (im zukünftigen Leben, in zukünftigen gesetzl. Regelungen), die später immer zu einem Ergebnis führen können, was evtl. anders gewünscht wurde.

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