Wie bereits gesagt wurde handelt es sich bei Schulzeiten um Anrechnungszeiten, welche für die geforderten 60 KM Beitragszeit zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nicht mitzählen.
Da Sie momentan lediglich 55 KM mit Beschäftigungszeiten nachweisen können, haben sie folgende Möglichkeiten:
1. Beitragserstattung
(Hierbei gilt zu beachten, dass nur die Beiträge erstattet werden, die sie geleistet haben) oder
2. Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen, um so den Anspruch auf eine Altersrente aus der GRV zu erfüllen (Diese Variante ist möglich, wenn Sie Sie bis zum August 2010 nicht berechtigt waren, freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zu zahlen (zum Beispiel weil Sie Beamter sind) und hatten somit keine Möglichkeit, die Mindestwartezeit von fünf Jahren zu erfüllen, können Sie so viele freiwillige Beiträge nachzahlen, wie es zur Erfüllung der Wartezeit noch erforderlich ist. Diese Nachzahlungsmöglichkeit besteht bis zum 31.12.2015).