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Experten-Antwort

Anrechnung Unfallrente auf Teil-EM-Rente

von Peggy10.05.2024 | 11:43
400 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit vielen Jahren eine Hinterbliebenenrente der BG, da mein Mann bei einem Arbeitsunfall/Wegeunfall verstorben ist. Jetzt werde ich aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung selbst (Teil-)-EM-Rente der DRV beantragen müssen. Werden diese beiden Renten gegeneinander angerechnet und wenn ja, in welcher Höhe? Vielen Dank für Ihre Auskünfte!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peggy,

 

nachdem es sich um eine Hinterbliebenenrente der Berufsgenossenschaft handelt, kommt es zu keiner Anrechnung auf eine ggf. zu gewährende teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente. Es handelt sich weder um eine eigene Sozialleistung noch um vergleichbares Einkommen im Sinne der einschlägigen Anrechnungsvorschrift.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Suchfunktion nutzenam 10.05.2024 | 12:51
Geben Sie doch einfach hier in der Suchfunktion folgende Begriffe ein: bg-unfallrente em-rente anrechnung Da werden Sie vieles finden zu Ihrer Frage.
Peggyam 10.05.2024 | 13:49
Gelten für die Hinterbliebenen-Renten der BG die gleichen Anrechnungsregelungen, wie eine BG-Rente aus eigener Versicherung?
Oh Mannam 10.05.2024 | 17:16
Das müssen Sie die BG und nicht die gesetzliche Rentenversicherung fragen!🤦‍♂️
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