Hallo Urlaubsabgeltung,
der die Jahreshinzuverdienstgrenze übersteigende Betrag ist zunächst durch 12 zu teilen und wird dann zu 40 % angerechnet.
Von Ihren Zahlen ausgehend (die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für 2024 können wir noch nicht verbindlich angeben) würde sich Ihre monatliche Rentenzahlung dann ab 1.1.2024 um rund 150 Euro monatlich vermindern. Wenn Sie also jetzt schon wissen, dass Sie diese Zahlung in 2024 erhalten werden, sollten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger so bald als möglich mitteilen, damit dieser die Neuberechnung Ihrer Rente vornehmen kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung