Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Anrechnung von privater Vorsorge

von lorginn23.01.2009 | 00:34
1314 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
S.g.D.+H., bin seit 2004 versicherungspflichtiger Selbständiger und muss seit einem Jahr den vollen Regelbeitrag bezahlen. Habe parallel aber auch zwei private Rentenversicherungsverträge im Bestand. Da meine Vorsorgeaufwendungen nur bis ca. 8500 Euro jährlich bei der Einkommenssteuer ansetzbar sind, bin ich also deutlich überversichert und weiß bald nicht mehr wie ich das alles bezahlen soll? Der Gesetzgeber kann mich doch nicht zwingen meine private Vorsorge zu kündigen, damit ich die Beiträge für die DRV noch leisten kann? Die Möglichkeit einen Arbeitnehmer für über 400 Euro zu beschäftigen würde mich von meiner Pflicht befreien, doch das macht auch keinen Sinn, da ich durchaus das Standbein der gesetzlichen Vorsorge zu schätzen weiß. Warum ist eine Anpassung meiner Beiträge für die DRV entsprechend der Prüfung der privaten Vorsorge nicht möglich? Bin regelrecht verzweifelt. Das kann es doch nicht sein. mfg

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo lorginn,

die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist tatsächlich eine Art Zwangsversicherung, welche gegenüber allen übrigen privaten Rentenversicherungen Vorrang genießt. Soweit Ihnen die Regelbeiträge zu hoch sind, gäbe es aber noch die Möglichkeit der einkommensgerechten Beitragszahlung (siehe auch Beitrag von "..."). Damit Sie mit diesen Beiträgen günstiger kommen, müsste Ihr Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit aber das dem Regelbeitrag zugrunde liegenden (fiktive) Einkommen von 2520 Euro/Monat (im Beitrittsgebiet 2135 Euro/Monat) unterschreiten. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie übrigens auch hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/selbst_C3_A4ndig__wie__rv__sch_C3_BCtzt,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/selbständig_wie_rv_schützt

5 Antworten

...am 23.01.2009 | 07:56
Der Regelbeitrag entspricht einem (fikt.) Gewinn i.H.v. 2520,-€ mtl. (Rgelbeitrag = 2520Euro * 19,9% Beitragssatz). Wie hoch liegt denn Ihr tatsächlicher Gewinn? (= zu versteuerndes Einkommen laut Steuerbescheid * 1/12 = durchschnittlicher mtl. Gewinn) Event. würde sich bei der einkommensgerechten Beitragszahlung ein niedrigerer Rentenbeitrag ergeben...
hack the knifeam 23.01.2009 | 08:25
dieses problem hat jeder Arbeitnehmer auch, ohne aber zwischen Regelbeitrag und einkommensgerecht wählen zu können. Sorry, da habe ich kein Mitleid
icham 23.01.2009 | 12:02
Legen Sie doch der Rentenversicherung Ihren letzt ergangen Steuerbescheid vor und beantragen Sie die Einkommensgerecht Beitragszahlung . Selbstständige können jeder Zeit wechseln wenn Sie den Regelbeitrag zahlen.
@icham 23.01.2009 | 12:26
nicht einfach den Einkommenssteuerbescheid einreichen - das kann nach hinten losgehen, wenn der Verdienst über dem liegt, der dem Regelbeitrag zugrunde liegt... Am Besten mit allen Unterlagen bei einer Beratungsstelle vorsprechen, da kann das Ganze vorher durchgerechnet werden...
Unbekanntam 24.01.2009 | 01:07
Hallo, erst einmal ist es falsch was Sie schreiben. Sie sind nicht überversichert! Sie empfinden dies nur so. Die Private müssen Sie nicht kündigen. Sie können den Beitrag nach Rücksprache mit der Versicherung reduzieren oder vorerst beitragsfrei stellen. Verständnis kann ich auch nicht für Ihre Fall zeigen. Fast in jeder etwas größeren Gemeinde gibt es Beratungsstellen der Rentenversicherung. Sie hätten sich VORHER informieren können. Erst abschließen und dann sich informieren ist nun mal der falsche Weg.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026