Hallo Diane,
der verlinkte Beitrag stammt aus 2015! Seit dem gab es einige rechtliche Änderungen. In Ihrem Rentenbescheid werden Sie aufgefordert, Ihrem Rentenversicherungsträger den Bezug von (möglichem) Hinzuverdienst mitzuteilen.
Dadurch erwirken Sie eine schriftliche Stellungnahme und sind Ihren Mitteilungspflichten nachgekommen.
Wenn Sie sich vorab informieren möchten, können Sie das über die nachfolgende Verlinkung zum § 96a SG VI im Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_0096a.html#Inhalt_3_2
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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