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Experten-Antwort

Anrechnung Witwenrente / ETF mit monatlicher Auszahlung

von Clara07.01.2025 | 21:42
912 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich über eine Auskunft zur Anrechnung von Kapitalvermögen bei der Witwenrente freuen. Konkret geht es um folgende Fragestellung: Die Summe 500.000 Euro aus der Lebensversicherung wird nach dem Tod vom hinterbliebenen Ehegatten u.a. in ETFs angelegt. Um die Kosten für die Miete zu begleichen, werden von der angelegten Summe monatlich 2000 Euro entnommen. Wie werden hier die Kapitalerträge berechnet, die auf die Witwenrente angerechnet werden? Werden die monatlich entnommenen kompletten 2000 Euro angerechnet oder nur die Zinsen, die auf die entnommenen 2000 Euro anfallen? Oder werden die Kapitalerträge für die gesamten 500.000 Euro angerechnet? Es handelt sich um neues Recht / aufgrund minderjähriger Kinder im Haus: große Witwenrente. Mit besten Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.01.2025 | 09:41

Hallo Clara,

 

auf die Renten wegen Todes (in Ihrem Fall die Witwenrente) sind nur Einkommen anzurechnen, soweit sie vom Rentenberechtigten ‘selbst erworben’ sind. Die Kapital-Lebensversicherung des Versicherungsnehmers muss auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossen worden sein. Wenn die Versicherungssumme anlässlich des Todesfalles ausgezahlt werden wird, wird sie nicht als Einkommen angerechnet. Entstehen jedoch aus den beschriebenen Anlageformen Zinsen/Gewinne, die den jährlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von derzeit 1.000 Euro überschreiten, würde der überschreitende Betrag als Einnahmen aus Kapitalvermögen auf Ihre Witwenrente angerechnet werden. Dieses Einkommen wäre jedoch im Rahmen der Einkommensanrechnung um 25 oder bzw. 30 Prozent (wenn sie der Abgeltungssteuer unterliegen) zu kürzen.
 

Auf die Höhe der mtl. "Entnahme" kommt es im übrigen nicht an. Herangezogen werden die vom Finanzamt ermittelten Beträge des maßgebenden Steuerbescheides. Benötigen Sie weitere Auskunft, wäre eine individuelle Beratung durch Ihren Rentenversicherungsträger empfehlenswert.

3 Antworten

Claraam 08.01.2025 | 08:55
Link schrieb

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/neue-witwenrente-abzug-kapitalertrge

Seite 29-31:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BayernSued/Zahlen_und_Tabellen/ZuT_2024_1.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Danke - verstehe ich das richtig? Wenn die ETFs einen jährlichen Gewinn von 25.000 Euro abwerfen, wird davon die Kapitalertragssteuer abgezogen. Vom verbleibenden Betrag werden dann 30% angerechnet? Das heißt, wenn ich dem Depot im Monat regelmäßig 2000 Euro zur Begleichung der Miete entnehme, werden diese auf die Witwenrente (große / neues Recht) angerechnet? Wie verhält sich das, wenn ich an das Depot nicht rangehe und keine regelmäßigen Auszahlungen vornehmen lasse? Wird dann trotzdem der jährliche Gewinn der Aktien angerechnet oder findet dann keine Anrechnung statt, weil ja keine Auszahlung stattfindet?
ETFam 13.01.2025 | 10:39
Clara schrieb

Danke - verstehe ich das richtig? Wenn die ETFs einen jährlichen Gewinn von 25.000 Euro abwerfen, wird davon die Kapitalertragssteuer abgezogen. Vom verbleibenden Betrag werden dann 30% angerechnet?

Das heißt, wenn ich dem Depot im Monat regelmäßig 2000 Euro zur Begleichung der Miete entnehme, werden diese auf die Witwenrente (große / neues Recht) angerechnet?

Wie verhält sich das, wenn ich an das Depot nicht rangehe und keine regelmäßigen Auszahlungen vornehmen lasse? Wird dann trotzdem der jährliche Gewinn der Aktien angerechnet oder findet dann keine Anrechnung statt, weil ja keine Auszahlung stattfindet?

Hallo, Sie geben bei der Witwenrente nicht an, wie viel Sie monatlich aus Ihrem Vermögen entnehmen. Die Witwenrente bzw. Hinterbliebenenrente berechnet sich nach den den Einkünften aus Kapitalvermögen und dies sind die Zinsen bzw. die Erträge, die Ihnen die Bank in der jährlichen Steuerbescheinigung bescheinigt. Wenn Sie noch andere Einkünfte haben, machen Sie eine Steuererklärung (die Hinterbliebenenrente muss vermutlich ebenso mit dem individuellen Satz versteuert werden) und geben diese Einkünfte aus Kapitalvermögen an. Oder Sie senden die Steuerbescheinigung der Bank.Normal frägt die DRV einmal im Frühjahr die Einkünfte ab, dort geben Sie die Einkünfte aus dem letzten Jahr an oder schätzen diie Einkünfte aus Kapitalvermögen für das laufenden Jahr. Die DRV bricht dies auf 12 Monate runter. Was Sie aus Ihrem Vermögen herausnehmen, ob 1000 oder 2000 € im Monat oder im Jahr, spielt überhaupt keine Rolle, da nur auf Einkünfte berechnet wird.
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