Hallo Mia Sowislo,
wir empfehlen Ihnen, sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen. Dort kann man gezielter auf Ihre persönliche Situation unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Versicherungsbiographie eingehen.
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Hallo Mia Sowislo,
wir empfehlen Ihnen, sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen. Dort kann man gezielter auf Ihre persönliche Situation unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Versicherungsbiographie eingehen.
Es steht seit Jahren bei mir im Feststellungsbescheid, ich habe lediglich die Zeiten Addiert wobei ich mir aber nicht sicher bin wie die es Rechnen. Davor gearbeitet (bis Ende 2015) dann meine Mutter Gepflegt ohne Beitragszeiten (bis29.10.2017) und von da an Beitragszeiten ab 30.10.2017-07.10.2020 Arbeit, Krankengeld und Arbeitslosengeld. Obwohl meine Erkrankung noch von damals herrührt, habe ich bisher noch keinen Antrag gestellt da ich erst aus der Reha kam. Kurzum, ich verstehe nicht warum bei mir seit Jahren drin steht das ich kein Anrecht habe, und dann aber feststellen muss das 8 Tage fehlen (wenn ich nun vom 30.10.17-07.10.20 ausgehe).Guten Abend, Nach langwieriger Erkrankung und letztendlich schwere Operation und AHB wurde festgestellt das ich nicht mehr arbeitsfähig bin, habe mittlerweile einen Schwerbehindertenausweis und auch die Pflege beantragt. Nun sollte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, und wir musste feststellen das ich damals einfach vom Arbeitsamt abgemeldet wurde und mir somit 8 Tage an Anrechnungszeiten fehlen. Was kann ich machen damit ich meine Zeiten voll bekomme ( meine letzte Anrechnungszeit war 07.10.2020). Dank im vorausWER hat festgestellt, dass Ihnen Zeiten fehlen? Und wurde denn auch schon ein Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) festgestellt? Und was war VOR dem 7.10.20 (Krankengeld? ALG? sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?) Denn wenn Sie JETZT erst einen Antrag stellen, wären Sie noch innerhalb der fünf Jahre, die geprüft werden... So sind Ihre Angaben noch etwas mager. Wenn aber die EM festgestellt wurde und der Leistungsfall vor dem 7.10.20 lag und Sie zu diesem Zeitpunkt die drei von fünf Jahre nicht voll hatten, dann lässt sich rückwirkend tatsächlich nichts mehr ändern.
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