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Experten-Antwort

Anrechnungszeit

von Mia Sowislo04.07.2022 | 20:16
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5 Antworten

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Guten Abend, Nach langwieriger Erkrankung und letztendlich schwere Operation und AHB wurde festgestellt das ich nicht mehr arbeitsfähig bin, habe mittlerweile einen Schwerbehindertenausweis und auch die Pflege beantragt. Nun sollte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, und wir musste feststellen das ich damals einfach vom Arbeitsamt abgemeldet wurde und mir somit 8 Tage an Anrechnungszeiten fehlen. Was kann ich machen damit ich meine Zeiten voll bekomme ( meine letzte Anrechnungszeit war 07.10.2020). Dank im voraus

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mia Sowislo,

wir empfehlen Ihnen, sich individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen. Dort kann man gezielter auf Ihre persönliche Situation unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Versicherungsbiographie eingehen.

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4 Antworten

Pech_gehabtam 04.07.2022 | 21:12
Da wird wohl gar nichts mehr zu machen sein, denn das Datum des Leistungsfalls ist ja nun festgestellt worden. Leider muss die 3/5-Regel vor dem Leistungsfall erfüllt sein. Da kann jetzt nichts mehr hereingearbeitet, also in die RV einbezahlt werden. Wenn die EM genehmigt wurde, dann ist, je nach Bewilligungsdauer, nun entweder das Jobcenter oder das Grundsicherungsamt zuständig.
W°lfgangam 04.07.2022 | 21:39
Hallo Mia Sowislo, zunächst der Hinweis: wurde das Datum der EM 'richtig' seitens der DRV bestimmt/ggf. wird auch zunächst rein das Rentenantragsdatum als 'EM-Fall' festgesetzt und ab diesem Datum schlicht die 36/61-Regelung wg. der erforderlichen Pflichtbeiträge im (ggf. erweiterten) 5-Jahreszeitraum überprüft. Bei tatsächlichem früherem EM-Datum kann das schon anders aussehen. Tipp: wenden Sie sich an eine erfahrene Beratungsstelle, ggf. an den örtlichen Sozialverband, um die Ablehnung überprüfen zu lassen. Gruß w.
Abschlägeam 04.07.2022 | 21:46
WER hat festgestellt, dass Ihnen Zeiten fehlen? Und wurde denn auch schon ein Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) festgestellt? Und was war VOR dem 7.10.20 (Krankengeld? ALG? sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?) Denn wenn Sie JETZT erst einen Antrag stellen, wären Sie noch innerhalb der fünf Jahre, die geprüft werden... So sind Ihre Angaben noch etwas mager. Wenn aber die EM festgestellt wurde und der Leistungsfall vor dem 7.10.20 lag und Sie zu diesem Zeitpunkt die drei von fünf Jahre nicht voll hatten, dann lässt sich rückwirkend tatsächlich nichts mehr ändern.
Mia Sowisloam 05.07.2022 | 04:54
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Guten Abend, Nach langwieriger Erkrankung und letztendlich schwere Operation und AHB wurde festgestellt das ich nicht mehr arbeitsfähig bin, habe mittlerweile einen Schwerbehindertenausweis und auch die Pflege beantragt. Nun sollte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, und wir musste feststellen das ich damals einfach vom Arbeitsamt abgemeldet wurde und mir somit 8 Tage an Anrechnungszeiten fehlen. Was kann ich machen damit ich meine Zeiten voll bekomme ( meine letzte Anrechnungszeit war 07.10.2020). Dank im voraus
WER hat festgestellt, dass Ihnen Zeiten fehlen? Und wurde denn auch schon ein Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) festgestellt? Und was war VOR dem 7.10.20 (Krankengeld? ALG? sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?) Denn wenn Sie JETZT erst einen Antrag stellen, wären Sie noch innerhalb der fünf Jahre, die geprüft werden... So sind Ihre Angaben noch etwas mager. Wenn aber die EM festgestellt wurde und der Leistungsfall vor dem 7.10.20 lag und Sie zu diesem Zeitpunkt die drei von fünf Jahre nicht voll hatten, dann lässt sich rückwirkend tatsächlich nichts mehr ändern.
Es steht seit Jahren bei mir im Feststellungsbescheid, ich habe lediglich die Zeiten Addiert wobei ich mir aber nicht sicher bin wie die es Rechnen. Davor gearbeitet (bis Ende 2015) dann meine Mutter Gepflegt ohne Beitragszeiten (bis29.10.2017) und von da an Beitragszeiten ab 30.10.2017-07.10.2020 Arbeit, Krankengeld und Arbeitslosengeld. Obwohl meine Erkrankung noch von damals herrührt, habe ich bisher noch keinen Antrag gestellt da ich erst aus der Reha kam. Kurzum, ich verstehe nicht warum bei mir seit Jahren drin steht das ich kein Anrecht habe, und dann aber feststellen muss das 8 Tage fehlen (wenn ich nun vom 30.10.17-07.10.20 ausgehe).
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