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Anrechnungszeit

von steinlein25.04.2008 | 18:14
1075 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe mich 2000 als arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet. Habe aber kein Geld bezogen. Ich habe noch fast alle Briefe des Arbeitsam-es aufbewahrt. Arbeitsamt hat keine Daten mehr von mir (gelöscht) Die Rentenversicherung will diese zeit nicht als Anrechnungszeit anrechnen (ca.1 Jahr). Ist das überhaupt rechtens? Danke für Ihre Antwort. Gruß steinlein

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Steinlein ,

eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug im Jahr 2000 ist nur dann eine Anrechnungszeit wenn dadurch eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen wurde. Bei der Rentenberechnung fließt diese Zeit jedoch ohne Bewertung ein .

1 Antworten

LSam 26.04.2008 | 15:11
Ab Januar 2001 werden Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit ohne Leistungsbezug nicht mehr eigenständig bewertet. Bei der Berechnung der Rente werden diese Zeiten aber weiterhin gesondert berücksichtigt, stellen keine Versicherungslücke dar und werden indirekt rentensteigernd wirksam. Voraussetzung für Berücksichtigung ist, dass man dem/der Arbeitsamt/Arbeitsagentur als Arbeitssuchend weiterhin zur Verfügung stand bzw. steht. Ist dies nicht der Fall, werden daraus Versicherungslücken mit rentenmindernder Wirkung. Inwieweit man sie trotzdem noch als Anrechnungszeiten zu bezeichnen hat kann die Expertin, der Experte sagen. Wäre aus meiner Sicht immer dann der Fall, wenn eine solche Zeit sich mit einem anderen zu berücksichtigenden Sachverhalt überlagert.
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