Hallo Elefant,
bis zum 31.12.997 ist eine Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation eine Pflichtbeitragszeit und Anrechnungszeit und somit eine beitragsgeminderte Zeit. Seit dem 1.1.1998 ist eine Änderung eingetreten; seit diesem Zeitpunkt werden vom Kostenträger Pflichtbeitragszeiten gemeldet. Wir empfehlen Ihnen daher sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, mit der Bitte um Klärung bzw. Überprüfung der fraglichen Zeiten.