Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnungszeit während Werkstudententätigkeit

von smnju30.03.2021 | 11:56
2395 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich habe 18 Monate lang während meines (Vollzeit-)Studiums an einer Universität 20Std. pro Woche als Werkstudent gearbeitet und habe während dieser Zeit Rentenversicherungsbeträge gezahlt. Nun ist es wohl so, dass das Studium dennoch während des Zeitraums, in welchem ich als Werkstudent gearbeitet habe, als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden kann, insofern der wöchentliche Zeitaufwand für die Ausbildung mehr als 20 Stunden und mehr als der Zeitaufwand für die parallele Werkstudententätigkeit betrug (das ist bei mir beides der Fall). Hierzu meine Fragen: 1. Habe ich die Wahl, ob ich diese Zeit als Anrechnungszeit berücksichtigen lasse oder nicht? 2. Ist es sinnvoll, diese Zeit als Anrechnungszeit berücksichtigen zu lassen bzw. wie wirkt sich das aus? Ich habe ja dennoch Beiträge bezahlt. Zu dem Thema finde ich leider recht wenig im Internet, ich habe aber etwas von "beitragsgeminderter Zeit" gelesen. Danke!!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.03.2021 | 13:25

Ihre Studienzeit stellt eine Anrechnungszeit dar (maximal 8 Jahre Anerkennung ab dem vollendetem 17. Lebensjahr). Hochschulzeiten erhalten nach derzeitiger Rechtslage keine Bewertung. Die Monate werden aber für die vorgezogene Altersrente mit dem 63. Lebensjahr angerechnet (langjährig Versicherte). Ihre Zeit als Werksstudent (nach Ihrer Klassifizierung) stellt eine Beitragszeit dar (siehe Lohnabrechnung hinsichtlich RV-Beiträge) und erhöht später ihren Rentenanspruch. Da sich hier ggf. zwei rentenrechtliche Sachverhalte zeitlich überschneiden, prüft die Rentenversicherung eventuelle Auswirkung (beitragsgeminderte Zeiten). Beeinflussen können Sie dies nicht, vorausgesetzt, Sie machen wahrheitsgemäße Angaben (zeitlicher Aufwand). Eine Schlechterstellung ist jedoch ausgeschlossen. Sollte diese Zeit als sogenannte beitragsgeminderte Zeit anerkannt werden, erfolgt keine höhere Bewertung. Haben Sie die Beschäftigung vor Ihrem 25. Lebensjahr ausgeübt, beeinflussen diese unter Umständen bestimmte beitragsfreie Zeiten (Berechnung Ihres individuellen Durchschnitts). Die Berechnung ist jedoch recht komplex und bedarf dann doch einer persönlichen Beratung.

3 Antworten

KSCam 30.03.2021 | 16:56
So wie Sie es schildern (auch während der Arbeit studiert) liegen die Voraussetzungen für die parallele Anrechnungszeit vor. So gesehen haben Sie - eine ehrliche Antwort vorausgesetzt - keine Wahl. Das Gesetz lässt es nicht zu "optimiert zu wählen" ob ich nun Versicherungszeiten geltend mache oder nicht. Daher wird ein Berater konkret auch nichts anders sagen. Würden Sie angeben dass Sie während der Arbeitszeit gar nicht studiert haben, läge keine Anrechnungszeit vor. Was aber in Hinblich auf eine spätere Rente dann gerade "gesetzlich vorteilhaft" wäre weiß auch ein Berater erst wenn Sie kurz vor der Rente stehen. Aber auch dann darf der DRV Berater Ihnen nicht sagen: "verscheigen Sie das Studium weil das eine bessere Rente gibt". Der würde in Teufels Küche kommen wenn sich hinterher genau dieser liebe Kunde beschwert, dass der Berater ihm gesagt habe er soll"sein Studium vergessen" (ist alles schon passiert). Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen machen Sie heute keine Studienzeiten geltend und gehen kurz vor der Rente zu einem privaten Rentenberater. Den bezahlen Sie dann entsprechend und dieser "optimiert" dann die Rente.
smnjuam 30.03.2021 | 17:29
Danke an Sie beide für die Antworten. Ich habe keineswegs vor, etwas bewusst falsch anzugeben (zumal sich die Studienzeiten ja sowieso vermutlich aus dem Studiennachweis ergeben), ich hätte aber gedacht, es wäre meine Wahl, ob ich das Studium währenddessen als Anrechnungszeit anerkennen lasse oder nicht. Aber ich habe es nun so verstanden, dass ich mein Studium während meiner 18-monatigen Werkstudententätigkeit als Anrechnungszeit angeben muss? @Experte Die Anerkennung des Studiums als Anrechnungszeit würde also in meinem Falle für die Zeit, in welcher ich ebenfalls Rentenbeiträge als Werkstudent gezahlt habe, vermutlich zu beitragsgeminderten Zeiten führen, die im Zweifel ausschließlich positive, aber keine negativen Auswirkungen gegenüber einer Nicht-Anrechnung des Studiums bewirken, und diese beitragsgeminderte Zeit würde, Stand jetzt, auch genau so meinen Rentenanspruch erhöhen?
senf-dazuam 30.03.2021 | 17:47
Sorry, aber es liegt nicht in Ihrem Ermessen, ob das Studium eine Anrechnungszeit (abgekürzt AZ) darstellt oder nicht. Das hat der Gesetzgeber geregelt. Sie geben den Verlauf an (Schule von/bis, Studium von/bis, beitragspflichtiges Einkommen so und so, ...) und dann schaut die DRV sich das genau an und kann ermessen, ob die Schul- und Studienzeit (oder ein bestimmter Abschnitt davon) die Voraussetzungen für eine AZ erfüllt. Wie lange dauert das Studium, usw.? Denn max. 8 Jahre an Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten können als AZ gewertet werden. Die Zeit darüber hinaus könnten Sie (bis 45) auch noch mit freiwilligen Beitragszeiten füllen, wenn es nicht bewertete AZ sind. Da hätten Sie auch noch die Möglichkeit, durch eine AZ direkt die Rente zu erhöhen. Ein geringfügiger Verdienst würde den Durchschnittswert der Beitragszeiten reduzieren, ist dies gleichzeitig eine AZ, dann aber möglicherweise nicht. Das wäre bspw. bei einer EM-Rente von Interesse.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026