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Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit

von Bettielein14.03.2010 | 17:31
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Werde in diesem Jahr 60 Jahre und überlege, meine Rente wegen Arbeitslosigkeit vorzeitig in Anspruch zu nehmen. War in den letzten 8 Jahren aber gemeldet arbeitslos ohne Leistungsbezug, davor 38 Mon. pflichtversichert durch die Pflege meiner Mutter, und von 1968- 1984 als MTA 16 jahre pflichtversichert. Von 1984-1994 übte ich einen damals 400 DM- Job aus. Für eine Auskunft vorab "Danke"....Bettie Gesetzestext: 3.wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben,

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9 Antworten

Schöniam 14.03.2010 | 21:35
Hallo, soweit ich weiß muss man, um die LEAT 17 zu erhalten: zu Beginn der Altersrente arbeitslos sein und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten 52 Wochen lang arbeitslos gewesen sein. Hier ist nun folgendes wichtig: Arbeitslosigkeit ohne Leistungbezug zählt nicht als Arbeitslosigkeit weil hier keine Leistung bezogen wurde. Genauso gelten Hartz IV Empfänger auch nicht als arbeitslos, sie beziehen ja hier eine Sozialhilfe... Aber besser ist natürlich der Rat eines Experten, ich bin mir da grade nicht so sicher...
Schöniam 14.03.2010 | 21:56
Achso, die Meldung als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug wird natürlich als Anrechnungszeit übermittelt und später bei der Rente auch bewertet (nach aktuell gültigem Recht) Soweit ich die Sache überblicke haben Sie auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (LEAT 17) keinen Anspruch.
bettieleinam 14.03.2010 | 22:03
Schade, schöni. Aber trotzdem Danke.Kann ja auch noch mal bei der Knappschaft nachfragen, die machen das ja mit den Rentenanträgen Gruss Bettie
Feliam 15.03.2010 | 14:30
Nach Ihren Angaben erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Altersrente nach Arbeitslosigkeit nicht. Dafür müssten Sie arbeitslos sein (sind Sie offensichtlich), zusätzlich in den letzten 10 Jahren vor dem Rentenbeginn 8 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Daran dürfte es scheitern - der Minijob bis 1994 war nicht versichert, die Pflegezeit war zu kurz (keine acht Jahre). Sollten Sie mit sämtlichen anrechenbaren Versicherungszeiten auf 35 Jahre kommen, könnten Sie mit 8,4% Abschlag mit 63 in Rente gehen.
bettieleinam 15.03.2010 | 18:29
Hallo Feli, Zuerst mal Danke für Ihre Auskunft. Dass man ausgerechnet in den letzten 8 Jahren vor Renteneintrittsalter gearbeitet haben muss, finde ich aber ganz schön blöd. Da scheinen ja die ersten 16 Jahre, die man gekeult hat, wo man wenigstens noch jung war, kaum berücksichtigt zu werden, wenigstens was die Voraussetzungen für Rente betrifft? Und die Regelung für den damaligen 400 DM Job, den ich ja auch noch 10 Jahre gemacht habe , heute bei einem 400€ Job ganz anders aussieht. Damals konnte man nicht mal versicherungspflichtig damit werden.. Da ist an dem Gesetz irgendwas faul, finde ich. Jetzt werde ich mich wohl als Oma mit Alter 60 und GDB 50% und ganz ohne Unterstützung von irgendwo her, um eine versicherte Beschäftigung bemühen dürfen- ob das wohl klappt ? Eine Reha und(oder) eine Erwerbsminderungsrente wurde mir nämlich auch schon vor 2 Jahren abgelehnt. Ein Gutachten ergab, dass ich noch mehr als 6 Std. arbeiten könnte. Keine guten Aussichten bei der Gesetzlichen hat man als Frau, die dann auch noch die eigene Mutter bis zu Ihrem Tod gepflegt hat. Und man mit Hilfe von einem Rechtsanwalt sogar bei der Pflegeversicherung seinen Anspruch auf Beitragszahlungen für die Rentenversicherung durchboxen musste.( Damals war die Pflegeversicherung noch zu neu, und kaum einer hat da richtig durchgeblickt, was die Versicherungspflicht für Pflegepersonen betrifft. Ich drücke Ihnen die Daumen dass Sie später mal weniger Ärger haben werden. MfG bettielein
Wolfgangam 15.03.2010 | 21:40
Hallo bettielein, > Dass man ausgerechnet in den letzten 8 Jahren vor Renteneintrittsalter gearbeitet haben muss, finde ich aber ganz schön blöd. DAS ist eine Rente - wegen/nach Arbeitslosigkeit - WEIL man wenigstens diese 8 Jahre Pflichtbeiträge in dem (ggf. erweiterten) 10-Jahres-Zeitraum hat. Per Gesetz in den 70ern eingeführt, weil so viele Arbeitslose aus langjähriger pflichtversicherter Tätigkeit aufgrund damaliger Wirtschaftslage plötzlich arbeitslos wurden - und von der Rentenversicherung 'aufgefangen' wurden. Eine Rente für Beschäftigungslose, die Jahrelang mit der Rentenversicherung nichts zu tun hatten (sprich: in das Solidarsystem keine Beiträge eingezahlt haben) und aus dem Hausfrauenstatus 'plötzlich' die Arbeitslosenmeldung entdeckt haben, ist es nicht. > Und die Regelung für den damaligen 400 DM Job, den ich ja auch noch 10 Jahre gemacht habe , heute bei einem 400€ Job ganz anders aussieht. Auch das ist nur halb nachgedacht. Die Mini-Jobs vor 1999 waren brutto für netto. Bequem für die Arbeitgeber, genauso bequem für die Arbeitnehmer (Sie hätten auch damals schon freiwillig - sofern von Nutzen - Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen können, um eine frühere Renten noch erreichen zu können ...hätte aber die Kohle aus dem Mini-Job gemindert ;-) Erst 1999 fand sich eine gesetzgeberische Mehrheit, den (schon lange vorher diskutierten) Mini-Job in die Rentenversicherung einzubinden und mit eigenen Zuzahlungsmöglichkeiten zu Pflichtbeiträgen zu machen. Wer das schon vorher nicht wollte, mehr und früher Rente haben wollte, war aufgefordert, in ein normal versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln/es nach allen Kräften zu suchen. > kaum einer hat da richtig durchgeblickt (Pflegeversicherung/Rentenversicherung und die Modalitäten dafür konnte man/frau wirklich nur nicht mitbekommen haben, wer sich den Informationen der Medien in 92/95er völlig verschlossen hat ;-) Durchblicken kann man nur, wenn man/frau bereit ist, sich zu heutigen wie damaligen Zeiten zu informieren - besonders, wie erreiche ich in der Rentenversicherung ein optimales Ergebnis ...oder warum erreiche ich es nicht, wenn ich mich nicht darum kümmere. Auf den Staat zu lästern, nunja - frag nicht was der Staat für mich tun kann, was kann ich für ihn/für MICH tun ...nicht erst dann, wenn es zu spät ist ;-) Gruß w. ...wieder so ein sinnloses, ...verspätetes Statement, was nach Jahren eigenen Stillhaltens und plötzlich im Alter aufkommende Fragen nach vorzeitigen Renten und ihren besonderen individuellen Voraussetzungen von Nutzen sein soll. Positiv heute: so wohl die Informationspflichten der Rentenversicherung wie auch das Info-Bedürfnis der Versicherten haben sich gewandelt (auch wenn es da noch einige Viele gibt/Versicherte, die einfach blond in den Tag hinein leben ;-)
bettieleinam 15.03.2010 | 22:37
Danke ,Wolfgang für Ihre Ausführungen. Sie waren für mich insofern hilfreich, dass ich nun weiss, daß ich aus einer"Hausfrauenecke" komme, die zufällig die Arbeitslosenmeldung entdeckt hat. Möchte nur darauf hinweisen, dass auch ich in jungen Jahren 16 Jahre für den öffentlichen Dienst mit Bereitschaftsdiensten gearbeitet habe, und somit auch meine Beiträge dafür geleistet habe. Aber das nur am Rande. Guten abend bettielein
Uteam 16.03.2010 | 10:47
Bei Ihnen müßte doch auch noch die Rente für Frauen, wenn ich die richtigen Schlüsse aus dem Namen ziehe(bis Jahrgang 1951 möglich) in Betracht kommen. Voraussetzung 10 Jahre Pflichtbeiträge zwischen 40 und 60.
Uliam 16.03.2010 | 14:27
Hallo Ute, haben sie den Beitrag von Bettielein überhaupt gelesen??? Ich frage mich das,weil ich mir Ihren Beitrag durchgelesen habe, und es mir ein absolutes Rätsel ist,wie sie zu der Annahme kommen,das die Altersrente für Frauen hier in Frage kommen könnte. Bettielein wird dieses Jahr 60 Jahre alt.Sie ist somit,nach Adam Riese, im Jahr 1950 geboren. Hoffe sie können soweit noch folgen. Die Frist zur Erfüllung der 121 Monate Pflichtbeiträge nach dem 40.Lebensjahr kann ja nach den gemachten Angaben niemals erfüllt sein. "Von 1984-1994 übte ich einen damals 400 DM- Job aus." Kein einziger Pflichtbeitrag,da keine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung. "War in den letzten 8 Jahren aber gemeldet arbeitslos ohne Leistungsbezug, davor 38 Mon. pflichtversichert durch die Pflege meiner Mutter" -->somit im besten Fall 24 Monate Pflichtbeiträge. Wenn man nun die Monate addiert,also 0 + 24 = 24 Monate,dann sieht man sofort,das die 121 Monate niemals erfüllt werden.Somit auch KEIN Anspruch auf die Altersrente für Frauen. ( vorausgesetzt die Angaben von Bettielien stimmen,aber warum sollte sie hier falsche Angaben machen )
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