Dem Beitrag von Nix wird zugestimmt. Bitte rufen Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger an und verlangen den Reha-Fachberater oder einen sonstigen Sachbearbeiter im Reha-Bereich. Nur von dieser Stelle aus kann eine Entscheidung getroffen werden, ob eventl. Anspruch auf Übergangsgeld vom 18.01.2011 bis 04.05.2011 besteht.