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Experten-Antwort

anstatt km-Geld, Zuschuß für Unterbringung

von rakavato14.12.2010 | 15:26
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, demnächst beginne ich eine Qualifizierung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben. Zu dieser Qualifizierung wird ein gewisses km-Geld i.H. v. 0,20 €/km,höchstens 260€ erstattet. Nun möchte ich aber nicht jeden Tag über 100 km fahren müssen,sondern vor Ort ein preiswertes Zimmer nehmen. Kann ich statt für die gefahrenen km/km-Geld auch einen Zuschuss zum Zimmer bekommen? Wer bewilligt solche Leistungen, ist es überhaupt möglich und wenn ja, wo steht dies geschrieben? Oder liegt es im Ermessen des/der Rehaberater? Für eine ausführliche Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, rakavato,

die Qualifizierungsmaßnahme ist offensichtlich als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt worden (§ 33 SGB IX). Nach Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 dieser Vorschrift gehört zu diesen Leistungen auch „...die Übernahme der erforderlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung ...“: Normalerweise wird vor der Bewilligung die Art der Unterbringung geklärt: internatsmäßig (z. B. in einem Berufsförderungswerk), internatsähnlich (Zimmer am Ausbildungsort) oder Pendler. Bei 100 km pro Tag kann ein Pendeln schon belastend sein, vor allem über einen längeren Zeitraum. Im Normalfall wird vor Beginn der Leistung die geeignete und sinnvolle Unterbringungsart geklärt (z. B. im Ge-spräch mit dem Rehabilitations-Fachberater). Wenn dies nicht geschehen ist, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Rehabilitations-Fachberater oder Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, damit vor Beginn der Leistung alles definitiv geklärt ist. Evtl. sollten Sie auch einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen und einen Bescheid verlangen.

Für ein Zimmer am Ausbildungsort wird in der Regel „eine angemessene Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete“ übernommen. Die Ausbildungseinrichtung kann ggf. bei der Zimmersuche behilflich sein. Daneben kann noch ein Betrag für die Verpflegung in Frage kommen, je nachdem, ob Sie in der Ausbildungseinrichtung Mahlzeiten einnehmen können oder nicht.

Zusammenfassend: Umgehend Kontakt aufnehmen und eine Klärung vor Beginn der Leistung anstreben! Viel Erfolg!

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1 Antworten

Nixam 15.12.2010 | 06:57
Hallo rakavato! Anstelle der Kilometerpauschale wird Ihnen für eine möblierte Einraumwohnung - Warmmiete - ein Betrag in Höhe von EUR 250,-- gemäss § 33 Abs 7 Nr. 1 und 2 SGB IX gezahlt. Desweiteren besteht ein Anspruch auf "Verpflegungsgeldpauschale bei auswärtiger Unterbringung in Höhe von EUR 6,65 täglich bzw. Monatspauschale EUR 199,40". Hier rate ich Ihnen, sich mit Ihrem örtlichen RV-Träger telefonisch in Verbindung zu setzen und zu erfragen, ob dieser Betrag in Höhe von EUR 250,-- für die Einraumwohnungs-Miete auch in Ihrem Bundesland als Richtwert genommen wird oder eventuell höher oder niedriger ist. Es handelt sich hier um einen Richtwert, der je nach Bundesland variieren kann, weil es sich hier um eine Ermessensleistung handelt. Viele Grüsse Nix
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