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Experten-Antwort

Anteilig KV zurück

von Schnurz18.07.2016 | 10:33
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7 Antworten

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Oma verstorben am 07.07. Zahlung kam immer im voraus. Jetzt wurde uns gesagt dass wir noch anteilig eine höhere Rente bekommen weil weniger KV und PV Beträge hätten abgezogen werden dürfen. Stimmt dies ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Antwort von Upsala ist richtig. Die Rente wird für einen ganzen Monat gezahlt. Die KV/PV-Beiträge werden jedoch nur vom 01. bis einschl. Todestag abgezogen. Bei vorschüssig gezahlten Renten werden also Beitragsanteile noch erstattet. Der Rentenbetrag selbst müsste zudem durch die Rentenanpassung (01.07. eines Jahres) angehoben worden sein.

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6 Antworten

santanderam 18.07.2016 | 10:47
Wer hat was wann wo gesagt ?
Upsalaam 18.07.2016 | 10:55
Oder täusche ich mich? So im Nachhinein bin sich selber unsicher. Aber logisch wäre es. Sorry - wenn ich auf dem Holzweg war.
Upsalaam 18.07.2016 | 10:52
Kurz und Schmerzlos: Ja - das ist korrekt. Vorausgesetzt Ihre Großmutter war Versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner und es wurden von der Rente entsprechende Beiträge abgezogen. Für die Juli-Rente wurden dann Beiträge für den ganzen Monat Juli abgezogen. Da Ihre Großmutter ab dem 08.07.2016 aufgrund des Todes keine Beiträge mehr entrichten muss, gibt es diese zu viel entrichteten / abgezogenen Beiträge entsprechend anteilig zurück.
Claudiaam 18.07.2016 | 11:15
Warten wir mal ab, was der "Aushilfs-Experte" Herz1952 zu diesem Thema zu sagen hat
Herz1952am 18.07.2016 | 13:19
"Miss" Claudia, dass wir uns nicht "miss"-verstehen, aber es ist ein Unterschied zwischen sagen und schreiben. (smile). Der nachfolgende Link des "Krankenkassenforums" sollte uns allen ein bisschen zu denken geben und eigentlich auch dieses Forum ergänzen: http://www.krankenkassenforum.de/nutzungsbedingungen.php Mit einem Satz vom "Aushilfs"-Experten: Nichts sollte man so heiß essen, wie es gekocht wird (Copyright Herz1952) (smile).
Lisam 18.07.2016 | 12:55
Die Rente selber wurde bereits Anfang Juli gezahlt, eine höhere Rente bekommen Sie nicht. Jetzt kommt es drauf an wann Sie/das Bestattungsinstitut dem Renten Service mitgeteilt haben das die Oma verstorben ist. D.h. ist die Rente rechtzeitig zum 31.07. eingestellt worden oder nicht? Wenn ja: müssten die Anteiligen KV/PV-Beiträge vom Renten Service auf das Konto gebucht werden. Wenn nein: wird die Rente für August Ende des Monats auf das Konto gebucht und dann vom Renten Service zurückgefordert, allerdings abzüglich der anteiligen KV/PV-Beiträge. Natürlich nur wenn die Oma pflichtversichert war. MfG Lis
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