Die Antwort von Upsala ist richtig. Die Rente wird für einen ganzen Monat gezahlt. Die KV/PV-Beiträge werden jedoch nur vom 01. bis einschl. Todestag abgezogen. Bei vorschüssig gezahlten Renten werden also Beitragsanteile noch erstattet. Der Rentenbetrag selbst müsste zudem durch die Rentenanpassung (01.07. eines Jahres) angehoben worden sein.