Im Rentenantrag ist die Frage enthalten, ob der Antragstellung eine Aufforderung der Agentur für Arbeit zugrunde liegt. Wir gehen davon aus, dass Sie diese Frage bejaht haben. Außerdem informiert die Arbeitsagentur üblicherweise den Rentenversicherungsträger darüber, dass ein "Nahtlosigkeitsfall" vorliegt und teilt dass Datum mit, an dem der Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt wurde. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger (Adresse und Telefonnummer finden Sie z.B. im Briefkopf der letzten Renteninformation) und fragen nach, ob die Angaben dort vorliegen.