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Experten-Antwort

Antrag auf altersrente für Schwerbehinderte

von Paul A.01.10.2022 | 13:29
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe alle Voraussetzungen für meine altersrente für Schwerbehinderte erfüllt. Meine volle erwerbsminderungsrente erhalte ich noch bis zum 31 Juli 2023. Danach könnte ich nahtlos in meine altersrente für Schwerbehinderte gehen. Mein Antrag ist jetzt nicht genehmigt worden da ich das Mindestalter für meine schwerbehindertenrente noch nicht erreicht habe. Ca. 10 Tage vor Beendigung der vollen EMR, also frühestens am 20.07.2023 kann ich den Antrag stellen. Meine Frage: Muss ich den Antrag noch einmal komplett ausfüllen? Und ist die Zeit nicht zu knapp? Wie gesagt , erhalte ich die volle EMR bis zum 31.07.2023. Damit dann die neue Rentenauszahlung AR für Schwerbehinderte bis Ende August 2023 auf mein Konto eingeht. Mfg paul

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Paul A. !

Aus rechtlicher Sicht spricht nichts gegen eine frühe Antragstellung. Für die Sachbearbeitung sind sehr frühe Anträge (bis ein Jahr vor Rentenbeginn) insofern unangenehm, als diese technisch nicht bewilligt werden können und rechtlich nicht abgelehnt werden dürfen. Dabei ist das "rechtlich" ggfs. eine trägerindividuelle Regelung.

In Ihrem Fall muss die Sachbearbeitung den aktuellen Rentenwert zum 01.07.2023 abwarten (ca. zweite Maiwoche), so dass eine Antragstellung Anfang Mai 2023 ausreichend ist.

Sofern Sie keinen Ablehnungsbescheid erhalten haben, verweisen Sie im Mai 2023 mit einem Zweizeiler auf den bereits vorliegenden Antrag und warten die Bescheiderteilung ab.

Diesen Zweizeiler können Sie auch über die Online-Dienste einreichen:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=s8003

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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11 Antworten

Abschlägeam 01.10.2022 | 13:57
Hallo Paul, den Antrag komplett neu ausfüllen müssen Sie nicht. Anhand Ihrer Angaben wurde wohl bereits mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente geprüft, ob Sie aufgrund Ihres GDB eine Schwerbehindertenrente beanspruchen könnten. Hierfür sind aber noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt (das notwendige Alter fehlt noch). Sie werden also wohl ca. 5-6 Monate vor Ablauf der EM-Rente (ca. Februar) noch einmal Unterlagen von Ihrer DRV erhalten, um entweder die Weiterbewilligung der EM-Rente zu beantragen oder den Antrag auf SB-Rente zu 'bestätigen' (Damit dann wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind, müsste der SB-Ausweis mindestens am 01.08.2023 noch gültig sein). Es bleibt damit der DRV genügend Zeit Ihren Antrag entsprechend zu bearbeiten und die Zahlung kann dann 'nahtlos' weiter erfolgen. Alles Gute!
Klugpuperam 01.10.2022 | 13:55
Was spricht dagegen, den Antrag auf Altersrente (Rentenbeginn 01.08.2023) am 02.05.2023 zu stellen?
Paolo A.am 02.10.2022 | 11:46
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Hallo Abschläge, Danke für die Infos. Ja ich vermute auch, daß die DRV das Datum der EMR ( weitere 3 Jahre ) auf den 31.07.2023 genehmigt hat. Ab dem 1. August 2023 kann ich in meine AR für Schwerbehinderte wechseln. Ich habe ein GDB 100 unbefristet. Im Schreiben wird nur das Mindestalter ( noch nicht erreicht) erwähnt und das Datum 20.07.2023. Sind sie sich sicher, daß die DRV ein paar Monate eine Mitteilung an mich rausschickt wegen der AR für Schwerbehinderte. Ich möchte keine Verlängerung der EMR, deshalb habe ich ja den Antrag AR für Schwerbehinderte frühzeitig rausgeschickt. Wünsche ihnen auch alles gute. Gruß
Steuerexperteam 02.10.2022 | 11:59
Ich würde immer erst eine Verlängerung versuchen und dann, wenn das nicht klappt, in die den Joker mit der Schwerbehindertenrente ziehen. Je später die Umwandlung in eine Altersrente, desto höher der lebenslange Steuerfreibetrag.
W°lfgangam 03.10.2022 | 20:55
Sie werden überrascht sein, dass alle, die bereits 5 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben, Ihre jetzt beantragte Regelaltersrente auch noch nicht erhalten/Ablehnung, weil das noch ein paar Jahrzehnte bis zum MINDESTALTER für den Rentenbeginn hin ist ...dumm gelaufen, wenn man die 'AGB' der DRV nicht vorher nachgelesen hat - und die Ziellinie/max. 6 Monate vorher - nicht vor Augen hat ;-) Gruß w.
KSCam 04.10.2022 | 00:28
Wenn Sie die Umwandlung zum August 23 wollen, reicht. 3-4 Monate vorher den Antrag zu stellen. Wenn Sie das heute schon tun, liegt der Antrag monatelang rum, weil Renten die im 2. Halbjahr 23 (also nach der nächsten Anpassung) beginnen, frühestens im Mai bewilligt werden können. Bitte verschonen Sie die Kollegen mit viel zu früh gestellten Anträgen - Sie bestellen doch auch nicht an Ostern den Nikolaus für Dezember, oder?
Herr B.am 05.10.2022 | 09:17
Hallo. Ich dürfte als SB 50% , am 01.03.23 in vorgezogene SB Rente wechseln. Bin EU Rentner, unbefristet. Wann sollte ich den entsprechenden Antrag einreichen ? Ich möchte das so bald wie möglich erledigen, ich fühle mich dann sicherer bei feststehender Altersrente für Schwerbehinderte, als weiter die unbefristete. Abschlag von 10,8% bleibt eh bestehen.
Abschlägeam 05.10.2022 | 16:04
Zitat von Herr B. anzeigenausblenden
Die Antragstellung zur Umwandlung sollte ca. 2-3 Monate vor dem Umwandlungstermin erfolgen. Aus steuerlicher Sicht sollten Sie aber doch besser möglichst lange warten, denn wenn Sie umwandeln, wird Ihr Freibetrag in EUR noch einmal neu berechnet (der Prozentsatz des ursprünglichen Rentenbeginns bleibt) und bleibt dann 'lebenslang'. (Bei einem Wechsel in die Regelaltersrente erfolgt dann eine nochmalige Neuberechnung nur, wenn Sie bis dahin noch wieder auch gearbeitet haben). Ein Berechnungsbeispiel finden Sie hier https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten… Genauere Details dazu erfahren Sie auch bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Sofern jemand an der unbefristeten EM-Rente wackeln sollte, hätten Sie dann ja trotzdem noch die Möglichkeit, erst dann umzuwandeln. Lassen Sie sich das also in Ruhe mal durch den Kopf gehen bzw. rechnen es mit 'Ihren' Zahlen mal anhand des Beispiels durch.
Steuerexperteam 05.10.2022 | 17:29
So ist es und wenn es nicht dermaßen verklausuliert und kompliziert geregelt wäre, würde es auch Otto-Normalverbraucher verstehen.
Herr B.am 06.10.2022 | 00:08
Danke für die Antworten aber das Beispiel verstehe ich nicht. Die Rentenhöhe bleibt doch gleich. Arbeiten werde ich kein Stück. Von daher Null Veränderung. Was soll sich da ändern ? Allein das Sicherheitsgefühl, niemand kann mir mehr was, beruhigt ungemein und lässt mich freier atmen. Was jucken mich da eventuell ein paar Mark weniger, wenn überhaupt ? Ich möchte nur ein 100% Sicherheitsgefühl. Also Stelle ich den Antrag im November. Dann ist alles Safe. Denn 3 Monate Bestandsschutz hab ich ja auch noch und warum sollte an Rente oder SB Grad gerüttelt werden? Selbst wenn, dann stünde der Klageweg weit offen und Ehe dann der endgültige Termin vor dem Sozialgericht anstünde, ist schon März. Dann könnte ich die Klage zurückziehen und mein Restleben fern von Ängsten genießen. Allein das Gefühl der Sicherheit ist der Antrag schon wert.
Schadeam 06.10.2022 | 07:23
Herr B, wenn Sie im November oder Dezember den Antrag stellen ist alles gut
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