Hallo Elisabeth,
wie W°lfgang und k-o-r schon mitteilten, haben Sie nur die drei genannten Möglichkeiten:
1. Antrag auf Rehabilitation stellen. Hier kann nach Beendigung der Leistung festgestellt werden, dass Sie erwerbsgemindert sind und dann besteht die Agentur für Arbeit darauf, dass Sie einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen.
2. Direkt Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
3. Die Antragstellung verweigern, dann wird aber das Arbeitslosengeld gestrichen.
So schwer wie es für Sie ist, aber leider müssen Sie auch eine Begutachtung über sich ergehen lassen, wenn Sie den Rentenantrag stellen, bzw. an einer medizinischen Reha-Maßnahme teilnehmen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung