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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente auf Anforderung Agentur für Arbeit

von Elisabeth05.11.2019 | 21:19
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, die Agentur für Arbeit hat mich aufgefordert, einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen bzw. dass der Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden kann falls keine Reha genehmingt wird. Ich war dieses Jahr bereits in der Reha, wurde arbeitsunfähig entlassen, laut Rehabericht bin ich aber voll erwerbsfähig ( 6 und mehr Stunden) mit orthopä. Einschränkungen. Da ich bereits länger erkrankt und inzwischen auch ausgesteuert bin musste ich mich bei der Agentur für Arbeit melden, damit ich als Nahtlosigkeitslösung Alg1 beziehen kann, da ich aufgrund meiner psychischen Erkrankung weiterhin arbeitsunfähig von meinem Arzt krankgeschrieben werde! Es wurde daraufhin von der Agentur für Arbeit ein sozialmedizinsches Gutachten in Auftrag gegeben, dass mir eine Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden täglich bescheinigt und deshalb auch die Aufforderung, den Antrag zu stellen. Bereits während des Krankengeldbezugs waren 2 x die Gutachter des MdK im Auftrag der KK beauftragt worden zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erhalt von Krankengeld gegeben waren. Beide Male wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen gegeben sind. Wenn ich den Antrag nun stelle ( ich habe 1 Monat Zeit dafür ) was wird dann auf mich zukommen? Erneute Begutachtung ( ich habe eine soziale Phobie und mag keine Menschen um mich herum und ganz besonders keine fremden Menschen ), körperliche Untersuchung ( ich mag nicht angefasst werden, klappt bei meinem Hausarzt nur weil ich seit Jahren dort bin und ihm vertraue ), psychologische Untersuchung ( wieder Seelenstrip, dass schaff ich einfach nicht mehr ) ...... Ich befinde mich seit fast 2 Jahren in therapeutischer Behandlung und habe lange gebraucht mich überhaupt mit dem Therapeuten zu unterhalten da ich kaum Vertrauen zu Anderen aufbauen kann, Panikattacken erleide und absoulut keine Nähe mag ... Wieviele Gutachter muss ich noch ertragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth,

wie W°lfgang und k-o-r schon mitteilten, haben Sie nur die drei genannten Möglichkeiten:

1. Antrag auf Rehabilitation stellen. Hier kann nach Beendigung der Leistung festgestellt werden, dass Sie erwerbsgemindert sind und dann besteht die Agentur für Arbeit darauf, dass Sie einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen.

2. Direkt Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

3. Die Antragstellung verweigern, dann wird aber das Arbeitslosengeld gestrichen.

So schwer wie es für Sie ist, aber leider müssen Sie auch eine Begutachtung über sich ergehen lassen, wenn Sie den Rentenantrag stellen, bzw. an einer medizinischen Reha-Maßnahme teilnehmen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

W°lfgangam 05.11.2019 | 21:50
Hallo Elisabeth, Ihr Leistungszahler ist momentan die BA/AfA. Nach deren Regeln müssen Sie mitspielen, um von dort die Leistungen zu erhalten/Ihren Lebensunterhalt damit/vorerst zu sichern. > Wenn ich den Antrag nun stelle ( ich habe 1 Monat Zeit dafür ) was wird dann auf mich zukommen? Ihnen wurden die 2 Option von der AfA genannt: - Reha-Antrag - alternativ gleich EM-Rentenantrag ...machen Sie nichts, endet das ALG mangels Mitwirkung. Frage ist, wollen Sie doch noch wieder 'in Form' kommen (Reha-ich versuch das mal)/arbeiten, oder nur das ALG 'Aussitzen' - und was dann? Natürlich ist Ihre Situation nicht wirklich schön, kann ich verstehen, da auch im Familienkreis erlebt. Rat: Stellen Sie gleich den EMRT-Antrag, und die AfA lässt Sie bis zur Entscheidung darüber erst mal in Ruhe (kann 6-12 Monate dauern, bis die DRV dazu eine Entscheidung trifft) - wenn oben gesagte Argumente/ich will doch noch, keine Rolle für Sie spielen. Und ja, ohne/weitere Begutachtung durch die Stellen/hier DRV, fallen keine Leistungen vom Himmel ...da müssen Sie leider durch. UND JA, das schaffen Sie schon. Dafür dann einfach mal Augen zu und Kopf innerlich hoch/den Kasper im Kopf für diese Momente ausgeblendet!! Und ggf. eine Begleitperson zu den Begutachtungen mitgenommen, die Sie auf dem weiteren Weg unterstützen kann. Gruß w.
k-o-ram 06.11.2019 | 07:50
Die Frage kann hier kaum jemand beantworten. Letztendlich ist das aber auch alles davon abhängig welchen Weg Sie gehen wollen, bzw. welchen Weg Sie gezwungen sind zu gehen. Durch die Aufforderung der AfA nach §145 SGB III sind Sie in Ihrem Dispositionsrecht was die Themen Reha/EM-Rente angeht, jetzt eingeschränkt. Das heißt, ohne die AfA können Sie nicht mehr über so einiges entscheiden. Ob es jetzt nach einer Reha-Antragsstellung zu einer erneuten Begutachtung kommt, kann man hier nicht beantworten, dass wird sich dann im ganzen Antragsverfahren zeigen. Auch gibt es genügend Fälle bei denen z.B. 2 oder 3 Gutachter mit im Boot waren, bevor eine Entscheidung gefallen ist. Letztendlich hängt das ja alles vom eigenen Gesundheitszustand und den med. Unterlagen ab. H.
Elisabetham 06.11.2019 | 13:41
Vielen Dank für die Antworten Reha war im Juli 2019, Rehabericht bescheinigt volle Erwerbsfähigkeit, Arbeitsamt respektive Szialmed. Gutachten bescheinigt Leistungsfähigkeit unter 3 Std täglich deshalb soll ich ja den Antrag stellen auf Rente. Mir ist nur schleierhaft wie 3 Gutachter (MdK und Gutachter der Arge) bescheiden, ich bin erwerbsunfähig und die Reha genau das Gegenteil feststellt. Deshalb bin ich völlig verunsichert, zumal auch mein HA nicht nicht leistungsfähig hält.
k-o-ram 06.11.2019 | 14:12
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Einzig die DRV kann über die Erwerbsminderung entscheiden, dass steht auch so im Gesetz. Was hier MDK und irgendwelche Arge-Gutachter, oder Hausärtze bescheinigen, ist zwar nett zu lesen, für ein Erwerbsminderungsverfahren aber nicht wirklich maßgeblich. Ebenso muss die DRV auch keinem Reha-Bericht folgen, egal in welche Richtung der geht. Das Gesamtbild spielt eine Rolle und hier liegt die Entscheidung, wie schon oben angegeben, einzig bei der DRV.
Wunschnameam 06.11.2019 | 14:23
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Hintergrund der verschiedenen Beurteilungen könnte sein, welches finanzielle Interesse die jeweiligen Stellen haben, auf deren Gehaltsliste die Gutachter stehen ;). Finanzielles Ziel einer Rehaklinik ist, dass es den Patienten durch die Reha besser geht und die Patienten wieder fit für den Arbeitsmarkt sind. Aus diesem Grund tendieren die Beurteilungen der Leistungsfähigkeit entsprechend in Richtung "Patient ist fit für den allgemeinen Arbeitsmarkt". Finanzielles Ziel des MdK wiederum ist es, die Kosten für die Krankenkasse niedrig zu halten. Entweder indem das Gutachten in Richtung "Patient kann wieder arbeiten gehen" geht oder in Richtung "Patient erhält EM-Rente" anstelle Krankengeld. Entsprechend hat die Arge Interesse daran, den "Kunden" aus dem ALG-Bezug zu bekommen. Ein Arge-Kunde, der nur noch unter drei 3 Stunden arbeitsfähig ist, ist dann ein Fall für die EM-Rente und die Arge braucht nicht mehr länger ALG zu zahlen und erhält ggf. sogar rückwirkend ALG erstattet.
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