Hallo Hanna64,
grundsätzlich dürfen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen während der Eingliederungsmaßnahme. Hierfür reicht schon Ihr eigenes subjektives Empfinden aus, wenn Sie glauben, dass Sie die Wiedereingliederungsmaßnahme nicht schaffen. Gefährdet ist durch die bloße Antragstellung auf eine Erwerbsminderungsrente die Wiedereingliederungsmaßnahme nicht. Wenn die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, ist die Maßnahme jedoch nicht mehr nötig und ist aus diesem Grund beendet.