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Experten-Antwort

Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zurück ziehen

von Nele Schulz29.05.2014 | 12:05
1755 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, im letzten Jahr habe ich im Zuge einer stationären Therapie bei der DRV einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Ablehnung - Widerspruch eingereicht - nun will man mich zur Reha (ebenfalls stanionär) schicken. Zwischenzeitlich bin ich aber so stabil, dass ich keine Reha und auch keine Umschulungsmaßnahme mehr benötige. Kann ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zurück gezogen werden? Falls ja, in welcher Form - schrifltich mit Begründung, schriflich mich Schreiben vom behandelnden Arzt, einfach nur schriflich ohne Begründung? Vorab schon mal danke für eventl. Antworten

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 30.05.2014 | 09:19

Die Frage wurde bereits abschließend beantwortet, die Ausführungen sind korrekt. Wurden Sie durch die Krankenkasse, Jobcenter...aufgefordert, dann können Sie den Antrag nicht einfach zurück ziehen. Wenn Sie den Antrag ohne Aufforderung gestellt haben, können Sie den Antrag jederzeit schriftlich zurück ziehen.

Experten-Antwortam 30.05.2014 | 09:19

Die Frage wurde bereits abschließend beantwortet, die Ausführungen sind korrekt. Wurden Sie durch die Krankenkasse, Jobcenter...aufgefordert, dann können Sie den Antrag nicht einfach zuückziehen. Wenn Sie den Antrag ohne Aufforderung gestellt haben, können Sie den Antrag jederzeit schriftlich zurück ziehen.

1 Antworten

KSCam 29.05.2014 | 17:17
Grundsätzlich kann man jeden Antrag zurücknehmen - dazu reicht ein kurzes Schreiben an die DRV ohne weitere Begründung. Das wäre nur dann anders zu sehen, wenn Sie von Krankenkasse, Arbeitsamt, Jobcenter o.ä. aufgefordert wurden den Antrag zu stellen. Dann könnte die Rücknahme des Antrags dort zur Konsequenz haben, dass deren Leistungen gekürzt oder gestrichen werden. Haben Sie die Anträge aus eigenem Antrieb gestellt und brauchen keine Hilfen mehr, weil Sie wieder arbeiten können und gesund sind, können Sie auch selbst entscheiden.
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