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Experten-Antwort

Antrag EM-Rente

von Hopp05.04.2011 | 15:20
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Ich bin 59 J., nach längerer Krankheit habe ich gerade eine med. Reha gemacht und bin arbeitsunfähig entlassen worden. Nach Gespräc hen mit dem Sozialdienst der Reha-Einrichtung denke ich jetzt daran , eine EM-Rente zu beantragen. Bin aber von einigen Aussagen des Sozialdienstes ein wenig verwirrt: Lt. diesem soll ich jetzt erst einmal abwarten, ob die Rentenvers. auf mich zu kommen wird auf Grund des Entlassungsberichtes von der Reha. Eine evtl. Berentung würde von der DRV sowieso geprüft und ich entsprechend benachrichtigt. Heisst das, ich sollte darauf warten ( nach einem § 116 ?), oder einfach von mir aus diesen Antrag stellen? Soweit ich weiss, dauert das Ganze ja auch recht lang bis zu einer Entscheidung?! Wäre dankbar für eine " Entwirrung". mfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hopp,

wenn im Anschluss an Ihre Reha festgestellt worden ist, dass Sie erwerbsgemindert sind, gilt Ihr Reha-Antrag als Antrag auf Rente (§ 116 SGB VI). Ihr Rentenversicherungsträger wird Sie dann bitten, zeitnah den formularmäßigen Rentenantrag nachzuholen, da grundsätzlich erst nach Vorlage des vollständigen Rentenantrages eine endgültige Entscheidung über den eventuellen Rentenanspruch möglich ist.

Sie können aber jederzeit auch selbst den Rentenantrag stellen. Hierzu wenden Sie sich am besten an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder an die Versicherungsstelle bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung.

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3 Antworten

B´sonam 05.04.2011 | 15:46
Hallo Hopp, sofern sie noch nicht kurz vor der Aussteuerung durch die Krankenkasse stehen und sofern Ihr Krankengeld höher als die zu erwartende Rente ist warten sie auf alle Fälle noch (so lange wie "möglich") mit dem Rentenantrag. Falls über den Rehaentlassungsbericht tatsächlich eine Erwerbsminderung festgestellt wird, dann werden sie von der Rentenversicherung ohnehin angeschrieben, dass eine Umdeutung des ursprünglichen Rehaantrages in einen Rentenantrag ( = § 116 ) "möglich" ist. Die "Entscheidungsfiondung", d.h. die Feststellung ob eine Erwerbsminderungsrente vorliegt dauert in einem Umdeutungsfall nicht mehr lange, da der medizinische Aspekt (EM ja/nein) ja bereits durch die Reha abgeklärt ist. Also erstmal abwarten und das (vermutlich) höhere Krankengeld in Anspruch nehmen ;)
chrisam 05.04.2011 | 15:53
Wenn es in Ihrem Interesse liegt, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, sollten Sie selbstverständlich umgehend den Antrag bei der DRV stellen. Wurden Ihnen beim Sozialdienst der Reha-Einrichtung Gründe genannt, warum man dort der Meinung war, es sei von Vorteil für Sie, die Antragstellung hinauszuzögern? Und, Sie haben vollkommen recht, die Bewilligung eines Antrages auf Ewerbsminderungsrente erfolgt selten zeitnah.
Klemensam 05.04.2011 | 17:03
Das Sie ARBEITSunfähig aus der Reha entlassen wurden hat für eine EM-Rente gar keine Bedeutung und Aussagekraft! Entscheidend für eine EM-Rente ist einzig und alleine die sozial-medizinische Einschätzung im Rehabericht hinsichtlich ihrer ERWERBSfähigkeit. Bei unter 3 Std. täglich bekommen Sie - in der Regel - dann eine volle EM-Rente , bei über 3 aber unter 6 Std. nur eine teilweise EM-Rente und wenn Sie für über 6 Std. erwerbsfähig eingestuft gibts gar keine EM-Rente... Besorgen Sie sich also als erstes Mal mal ganz schnell den Rehabericht, um selbst zu lesen was die Ärzte dort über Sie und ihre ERWERBSfähigkeit konkret geschrieben haben ! Was die Aussagen des Sozialdienstes in dieser Hinsicht anbelangt wäre ich an ihrer Stelle sehr sehr vorsichtuig. Der med. Dienst der RV muss sich dann aber NICHT zwangsläufig der Einschätzung der Rehaärzte anschliessen, sondern entscheidet anhand aller ärztlichen Unterlagen und völlig autark und unabhängig von der Empfehlung der Rehaklnik ob eine EM-Rente genehmigt werden kann oder nicht. Also nur wenn die Rehaärzte bei ihnen defintiv im Rehabericht eine EM-Rente empfohlen haben und Sie es " eilig " haben diese dann auch zu bekommen ( weil z.b. die Austeuerung aus der Krankenkasse jetzt unmittelbar bevrosteht ) , ist es sinnvoll und angezeigt von sich aus jetzt SOFORT den EM-Antrag zu stellen und nicht abzuwarten bis die RV irgendwann mal " in die Hufe " kommt und Sie anschreibt. Das kann nämlich dauern. Es hat außerdem schon Leute gegeben , denen genau dasselbe vom Sozaildienst in einer Reha erzählt wurde und die danach nie von der RV zur EM-Antragstellung aufgefordert wurden.. Also immer alles schön selbst in die Hand nehmen, sich nicht auf andere verlassen und zu lange abwarten !
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