Hallo Hopp,
wenn im Anschluss an Ihre Reha festgestellt worden ist, dass Sie erwerbsgemindert sind, gilt Ihr Reha-Antrag als Antrag auf Rente (§ 116 SGB VI). Ihr Rentenversicherungsträger wird Sie dann bitten, zeitnah den formularmäßigen Rentenantrag nachzuholen, da grundsätzlich erst nach Vorlage des vollständigen Rentenantrages eine endgültige Entscheidung über den eventuellen Rentenanspruch möglich ist.
Sie können aber jederzeit auch selbst den Rentenantrag stellen. Hierzu wenden Sie sich am besten an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder an die Versicherungsstelle bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung.