Hallo Fragende,
Sie haben von den anderen Usern schon die richtigen Antworten bekommen. Sie können im Prinzip jederzeit einen neuen Antrag stellen. Wenn aber sowieso eine Rehabilitationsmaßnahme geplant ist (Durch die Rentenversicherung? Wurde die vielleicht sogar im Rentenverfahren angeregt?), dann macht es Sinn, das Ergebnis abzuwarten. Der Rentenversicherungsträger würde mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht eher entscheiden, da im Gesetz der Grundsatz "Reha vor Rente" verankert ist. Je nach Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit im Abschlussbericht der Reha wird dann der Reha-Antrag sowieso in einen Rentenantrag umgedeutet oder Sie stellen dann von selbst einen neuen Antrag.