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Experten-Antwort

Antrag EM-Rente (teilweise)

von Fragende31.05.2016 | 15:51
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3 Antworten

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Hallo zusammen, ich hatte im Nov. 2015 einen Antrag auf EM-Rente (teilweise) gestellt und diese wurde nach einem Gutachter Termin abgelehnt. Dieser bemängelte die noch nicht vollkommen ausgeschöpften Möglichkeiten z. B. Kur, Therapie usw.. Widerspruch hatte ich keinen eingelegt. Kur werde ich naher Zukunft antreten, AU bin ich seit Anfang diesen Jahres durchgängig. Da sich mein Gesundheitszustand nicht gebessert sondern eher verschlechtert hat frage ich mich, ab wann es Sinn machen könnte einen neuen Antrag zur EM-Rente zu stellen. Gibt es eine "sinnvolle" Wartezeit/Zeitabstand? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragende,

Sie haben von den anderen Usern schon die richtigen Antworten bekommen. Sie können im Prinzip jederzeit einen neuen Antrag stellen. Wenn aber sowieso eine Rehabilitationsmaßnahme geplant ist (Durch die Rentenversicherung? Wurde die vielleicht sogar im Rentenverfahren angeregt?), dann macht es Sinn, das Ergebnis abzuwarten. Der Rentenversicherungsträger würde mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht eher entscheiden, da im Gesetz der Grundsatz "Reha vor Rente" verankert ist. Je nach Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit im Abschlussbericht der Reha wird dann der Reha-Antrag sowieso in einen Rentenantrag umgedeutet oder Sie stellen dann von selbst einen neuen Antrag.

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2 Antworten

Schadeam 31.05.2016 | 16:37
Eine Kur (REHA?) macht man doch, weil man sich verspricht, dass dadurch die Erwerbsfähigkeit verbessert wird. Daher sollten Sie die Reha abwarten und anschließend je nach Ergebnis mit Ihren Ärzten beraten wie es weitergehen soll. Möglicherweise steht am Ende der Reha die Ausage, dass Sie grundsätzlich arbeiten können. PS: einen sinnvollen Zeitabstand kann es nicht geben, Sie könnten ja heute eine vollkommen berechtigte Rentenablehnung erhalten, weil Sie noch arbeiten können.....morgen könnten Sie überfahren werden, nen Schlaganfall bekommen, o.ä. und obwohl Sie heute noch erwerbsfähig sind morgen voll erwerbsgemindert sein. So gesehen hängt das von Ihren Leiden ab.....
tfghfghgam 31.05.2016 | 16:54
Am Ende der medizinischen Rehabilitation (nicht zu verwechseln mit einer 'Kur') findet auch ein Gespräch mit einem behandelnden Arzt statt. Das dient u.a. dazu einen Reha-Entlassungsbericht zu verfassen. In diesem ist auch sowohl eine Aussage über die Arbeitsunfähigkeit als auch eine Aussage über verminderte Erwerbsfähigkeit vorhanden (beides ist sozialrechtlich nicht gleichzusetzen). Sie sollten daher auch um Übersendung des Entlassungsberichtes bitten. Sofern bei einer Reha durch den Rentenversicherungsträger nicht sowieso von Amts wegen die Umdeutung in eine Rente erfolgt, können Sie - wie von Schade beschrieben - dennoch einen Rentenantrag (jederzeit) stellen. Sofern aber im Entlassungsbericht steht, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt* mindestens 6 Stunden täglich leistungsfähig sind, sollten Sie sich nicht allzu große Hoffnungen auf einen positiven Bescheid machen. * Sofern vor dem 02.01.1961 geboren, ist auch die Aussage über Ihre Leistungsfähigkeit in Ihrem Hauptberuf rentenrechtlich relevant.
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