Um Ihre letzte Frage vorzuziehen: Die BU-Rente wird nur dann bis zum Altersrentenbeginn gezahlt, sofern es sich um eine Dauerrente handelt und dies auch nur, solange etwaige Nachprüfungen den bestehenden BU-Rentenanspruch bestätigen. Bei einer Zeitrente endet die Rente mit Zeitablauf, es wird jedoch aufgrund Ihrer entsprechenden Mitteilung vor Ablauf Zeitrente geprüft, ob über das Zeitrentenende hinaus ein Anspruch besteht.
Grundsätzlich können Sie jederzeit einen Antrag auf Umwandlung der BU-Rente in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen. Aufgrund Ihrer Frage, zu welchem Zeitpunkt es jedoch günstig ist, empfehle ich einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.