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Experten-Antwort

Antrag Erwerbsminderungsrente/ Ablehnung/ Widerspruch (ebenfalls abgelehnt)/ Ideensuche

von Saskia L.16.09.2021 | 22:32
557 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin durch den Prozess der Antragstellung durch (es ging um eine Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente, die ich als Arbeitsmarktrente, bei teilweiser Erwerbsminderung, beantragt habe und zuvor für 3 Jahre bewilligt bekam), samt Widerspruch abgelehnt worden. Da der Weg via Klage ein sehr zermürbender Prozess ist, möchte ich erst einmal abwarten, wie es mir in den nächsten 6 Monaten ergeht und ob dann ein erneuter Antrag Sinn macht oder nicht. Wenn ich jetzt einen Rehaantrag stellen möchte, wobei meine Ärzte derzeit der Ansicht sind, das es meinen Zustand nicht stabilisieren kann, könnte der Antrag für eine spätere Neubewertung dennoch hilfreich sein? Oder ist es ratsam, stattdessen einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV zu stellen? Aufgrund meiner Einschränkungen ist die Suche nach einem Arbeitsplatz, an dem ich mich auf herkömmlichem Wege ausprobieren kann, so gut wie ausweglos, daher der Gedanke an die Teilhabe am Arbeitsleben. Ist ein stundenweiser Einstieg möglich (ich habe das letzte Mal, als es gesundheitlich noch machbar war Anfang 2012 in Vollzeit gearbeitet und danach keinen Job mehr ausgeübt). Ein Gutachten der Agentur für Arbeit sieht mich zwar (angepasst an das der DRV) als leistungsfähig für 6 Stunden mindestens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, aber hält den Beruf der Bürokauffrau auf lange Sicht nicht als leidensgerecht. Ich habe einen GdB von 30 und eine Gleichstellung. Letztere ist im Verwaltungsakt des Widerspruches bei der DRV aber nicht berücksichtigt (ich bin nicht im Stande dazu, zu beurteilen, ob das so sein muss, da der GdB von 30 zwar erwähnt wird, aber die Gleichstellung nicht). Für mich geht es darum, einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu finden, an ich mich ausprobieren darf. Etwas irritiert bin ich auf, dass einige Laborbefunde im Widerspruchsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Die Diagnostik dieser ist allerdings ausstehend, da bisher kein Facharzt gefunden wurde, der auf die teils gravierenden aber eben selten auftretenden Werte fachspezifisch eingeht, bzw. diese angemessen beurteilen kann. Ich erhielt in einem anderen Forum den Hinweis, dass die Werte nur dann berücksichtigt werden können, wenn die Diagnostik dingfest ist und sich binnen eines halben Jahres keine Besserung abzeichnet, bzw. mit einer weiteren Verschlechterung zu rechnen ist. Ist das so korrekt? Erwartet hatte ich außerdem, dass die DRV bei einer Ablehnung meines Widerspruches begründet, in welchen Berufen ein Einsatz für mindestens 6 Stunden verhältnismäig zum Leistungsbild passt, da ich in der Tat keinen Rat habe, wo ich mich alternativ (möglichst erfolgreich und ohne langfristige Ausfallzeiten) sehen kann. Im Rechtsforum hieß es zuletzt, die DRV müsse dies aufführen und sei es eben nur der oftmals veranschlagte Pförtner (wobei auch der bei mir nicht machbar ist, da diese Nachtarbeiten aufgrund der gesundheitlichen Situation und der Medikamente bereits ausgeschlossen sind). Wer bietet mir Hilfestellung an, etwas Passendes zu finden, um herauszufinden, ob arbeiten doch noch möglich ist oder nicht. Die Agentur für Arbeit kann mich nicht vermitteln (O-Ton), denn der Stellenmarkt gibt nichts her (was ich bei eigenständiger Suche auch selbst immer wieder feststellen muss). Ich habe das Gefühl, nicht so recht zu wissen, wer überhaupt mein Ansprechpartner ist, daher die Idee mit der Teilhabe am Arbeitsleben. Danke schon mal für eure Hilfestellung. LG Saskia L.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Saskia,

eine medizinische Reha soll Ihnen helfen, wieder fit für den Arbeitsalltag zu werden oder soll zumindest verhindern, dass Ihre Arbeitsfähigkeit sich weiter verschlechtert. Ob die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitationsleistung erfüllt sind, kann nur im Rahmen eines entsprechenden Antrages beurteilt werden.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) werden erbracht, wenn Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Probleme wieder im Beruf stehen möchten. Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen in einem anderen Berufsfeld eröffnen. Dabei unterstützen Sie speziell ausgebildete Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung (sogenannte Rehafachberater) auf dem Weg in eine neue, berufliche Zukunft. Der Rehafachberater erarbeitet mit Ihnen gemeinsam, welche Berufe zu Ihrem Leistungsbild passen und welche Leistungen Ihnen genau helfen können, einen solchen Beruf zu ergreifen. Die Möglichkeiten der LTA sind sehr vielfältig und individuell. Wenn Sie sich daher vorstellen können, grundsätzlich wieder berufstätig zu sein, allerdings nicht in Ihrem letzten Beruf, scheint ein Antrag auf LTA der richtige Weg zu sein.

Sollte sich im Rahmen der medizinische Rehabilitation oder der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben herausstellen, dass Sie (wieder) einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, gilt der jeweilige Antrag übrigens gleichzeitig als Rentenantrag und Ihnen wird (ggf. auch rückwirkend) eine Rente angeboten.

Inwieweit die Laborbefunde im Widerspruchsverfahren Auswirkungen auf Ihre Erwerbsfähigkeit haben, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Im Rahmen eines Antrages auf eine Rente wegen Erwerbsminderung müssen nur noch in wenigen Ausnahmefällen konkrete Verweisungsberufe benannt werden. In der Regel reicht der Verweis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aus.

Für eine tiefergehende Beratung können Sie sich auch an die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle oder an die kostenlose Servicenummer 0800 1000 4800 wenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Pförtner...am 16.09.2021 | 22:42
...Können auch tagsüber arbeiten. Eine Gleichstellung nützt Ihnen bei der Rente gar nichts, das hilft erst sofern Sie Arbeit hätten, dann bringt die Gleichstellung einen besseren Kündigungsschutz. Einen LTA Antrag können Sie stellen, der bringt Ihnen aber auch keinen Arbeitsplatz. Nach 9 Jahren ohne Arbeit ist es immer schwer was zu finden. Trotzdem alles Gute.
EU-Rentneram 17.09.2021 | 05:37
So Sie sich selbst nicht im Stande sehen zu arbeiten aufgrund Ihrer Einschränkungen, würde ich Ihnen dringend raten sich einen Fachanwalt für Sozialrecht zu suchen und diesen zuerst einmal damit zu betrauen den Fall zu beurteilen, um dann ggf. Klage vor dem Sozialgericht einzureichen. Ggf. steht Ihnen, so Sie über keinen (ausreichenden) Rechtsschutz verfügen und das Haushaltseinkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet, ein entsprechender Beratungsgutschein/Prozesskostenhilfe zu. Engagierte Anwälte helfen hier bei der Beantragung, wenn man sich selbst außer Stande sieht. Und in der Zeit des "zermürbenden Prozesses" können Sie sich immer noch Gedanken machen. Auch hier kann ein Rechtsbeistand beurteilen, was ggf. Sinn macht. Sechs Monate warten und auf ein Wunder hoffen halte ich für keine gute Idee.
Trolljägeram 17.09.2021 | 16:35
halo saskia, ich rate dir dringenst klage beim soz.gericht einzureichen , mit dem zusatz das die klagebegründung zeitnah nachgereicht wird. somit hast du ersteinmal die frist eingehalten und kannst dir in ruhe einen fachanwalt für sozialrecht suchen. wie schon gesagt wurde hast du ein anrecht auf prozesskostenhilfe wenn dein einkommen gewisse höhe nicht übersteigt. oder als alg2 empfänger ein recht auf beratungsschein (10€). bei mir war es auch so alles abgelehnt auch im widerspruchsverfahren, dann zum fachanwalt gegangen und siehe da vom gericht einen neutralen gutachter zugewiesen bekommen und dann volle und sogar dauerhafte erwerbsminderungsrente erhalten. Renten gutachter hat auch vieles nicht berücksichtigt und zum teil nur abgeschrieben vom gutachten der arge :-). das ganze verfahren hat 2 jahre gedauert aber dann alles rückwirkend plus zinsen erhalten. nur mut wer nicht kämpft hat schon verloren.
Na Herr Anwalt wieder mal auf "Kundenfang"?
Na KSC wieder mal auf Streit aus und anderen die Rente nicht gönnen?
walteram 17.09.2021 | 16:08
halo saskia, ich rate dir dringenst klage beim soz.gericht einzureichen , mit dem zusatz das die klagebegründung zeitnah nachgereicht wird. somit hast du ersteinmal die frist eingehalten und kannst dir in ruhe einen fachanwalt für sozialrecht suchen. wie schon gesagt wurde hast du ein anrecht auf prozesskostenhilfe wenn dein einkommen gewisse höhe nicht übersteigt. oder als alg2 empfänger ein recht auf beratungsschein (10€). bei mir war es auch so alles abgelehnt auch im widerspruchsverfahren, dann zum fachanwalt gegangen und siehe da vom gericht einen neutralen gutachter zugewiesen bekommen und dann volle und sogar dauerhafte erwerbsminderungsrente erhalten. Renten gutachter hat auch vieles nicht berücksichtigt und zum teil nur abgeschrieben vom gutachten der arge :-). das ganze verfahren hat 2 jahre gedauert aber dann alles rückwirkend plus zinsen erhalten. nur mut wer nicht kämpft hat schon verloren.
walteram 19.09.2021 | 12:34
wenn ich anwalt wäre, und ich auf kundenfang wäre, wie soll mich dann saskia kontaktieren??????? erst hirn einschalten (falls vorhanden) dann sprechen oder schreiben:-)) saskia kannst dich auch an vdk oder sovd wenden dort dann auch fachanwälte wo und wie du möchtest, ich kann und will dich nicht vertreten weil ich kein anwalt bin:-))
Königam 19.09.2021 | 14:54
Im Übrigen verlieren auch viele, selbst mit Rechtsbeistand, vor dem Sozialgericht. Es gibt zu viele die „glauben“ erwerbsgemindert zu sein, es aber definitiv nicht sind. Arbeiten schadet nicht und das wird einem die Justiz dann schon noch erklären.
Bellaam 23.09.2021 | 10:27
Den Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" zu stellen ist das Eine, eine Arbeit bzw.erstmal eine Praktikumsstelle zu finden das Andere. Ich selbst habe schon 2x an dieser Maßnahme teilgenommen.Ich möchte gerne arbeiten aber ich werde nicht genommen....zu alt, keine Eierlegende Wollmilchsau, zu eingeschränkt, nicht die richtige Ausbildung und und und.
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