Hallo Erich,
ob ein Antrag durch Sie oder einen von Ihnen bevollmächtigten Anwalt gestellt wird, hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Verfahrensdauer.
Die Rentenversicherung kann jedoch hier keine Kosten für den Anwalt übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung