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Experten-Antwort

Antrag LTA

von Namenlos26.05.2023 | 07:32
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6 Antworten

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Hallo, ich habe eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt bekommen (weil ich berufsunfähig bin). So der Wortlaut. Nun kam ein Schreiben der DRV, dass ich einen Antrag auf LTA stellen soll. Ich bin 62 Jahre alt und kann mir nicht vorstellen, wie LTA bei mir aussehen könnte. Wenn ich den Antrag stelle, ist es quasi, wie wenn ich eine Katze im Sack kaufe. Soweit ich es verstanden habe, gibt es ein Beratungsgespräch ja erst nachdem ich den Antrag gestellt habe. Wenn in dem Gespräch herauskommt, dass ich das nicht leisten kann, was mir dort vorgeschlagen wird, oder Anforderungen an mich und Nutzen in keinem adäquatem Verhältnis stehen, kann ich den Antrag dann zurück ziehen, ohne das mir mangelnde Mitwirkung vorgeworfen wird? Kann ich den Antrag unter Vorbehalt stellen? Ich möchte gerne mitwirken und hätte auch gerne noch stundenweise eine passende Arbeit. Aber ich habe halt diverse Einschhränkungen die nicht mit einem Hilfsmittel behoben werden können. Vielen Dank für höfliche, ernsthafte Antworten. Mit feundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Namenlos,

eine Einschätzung Ihres Falls ist schwierig, da uns nicht klar ist, was der Auslöser für die Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf LTA war. Um unnötige Spekulationen zu vermeiden, sollten Sie sich direkt mit den zuständigen Sachbearbeiter Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären. Eine Beratung bereits vor Antragstellung ist in Ihrem Fall nicht nur möglich, sondern angezeigt.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Fliederam 26.05.2023 | 09:29
Ist das Schreiben, dass Sie erhalten haben eine "Aufforderung" mit Mitwirkungspflichten oder eher ein Angebot? Da die Rente bereits bewilligt wurde, denke ich nicht, dass Sie sich sorgen machen müssen. Wenn Sie den Antrag stellen, wird dieser geprüft und im Fall einer Bewilligung, erfolgt erstmal eine Bewilligung dem Grunde nach. Dann geht es zur Beratung, wo es dann um die konkrete Ausgestaltung der Leistung gehen wird. Das sind dann alles Möglichkeiten, aber keine Verpflichtungen. Eine Umschulung wird man Ihnen wohl eh nicht mehr bewilligen, das rechnet sich ja nicht bei der kurzen Zeit bis zur Altersrente. LTA kann so viel sein: Umschulung, Fortbildungen, Hilfsmittel, Integrationsmaßnahmen, geförderte Praktika... die Liste ist endlos. Ich würde Ihnen raten, den Antrag zu stellen und offen in den Prozess gehen. Wenn es zur Rehafachberatung kommt, können Sie dort auch Ihre Sorgen benennen. Es soll eine Unterstützung sein, aber keine zusätzliche Belastung.
Namenlosam 26.05.2023 | 10:38
Danke für die Antworten. Falls es als zusätzliche Information hilft, es steht in dem Schreiben: "Unser ärztlicher Sachverständiger hat einen Rehabilitationsbedarf festgestellt und befürwortet die Durchführung einer Leistung zu Teilhabe am Arbeitsleben." Mehr weiß ich auch nicht. Mein Gedanke wäre auch, ein Beratungsgespräch vor dem Antrag. Sorgen bezüglich Mitwirkung mache ich mir wegen der AfA, da ich zur Zeit noch ALG1 bekomme und einen ruhenden Arbeitsvertrag habe. Von Seiten der DRV verstehe ich das Schreiben als Angebot. Es heißt wörtlich: "sind sie mit der vorgeschlagenen Leistung zur Teilhabe einverstanden....". @flieder, was bedeutet "eine Bewilligung dem Grunde nach"? Hängt da keine Verpflichtung von meiner Seite dran?
Schadeam 26.05.2023 | 10:53
Jeder Praktiker wird Ihnen sagen, dass bei diesem Antrag auf LTA im Falle eines 62 jährigen Teilrentners nicht rumkommen wird - außer jede Menge Bürokratie. Was sich der entsprechende Arzt gedacht haben mag, als er das Kreuz bei LTA gemacht hat, mag ich nicht beurteilen. Die allermeisten Ihre Altersgenossen würden wohl kurz antworten dass sie an LTA nicht interessiert sind und sich davon nichts versprechen. Ist ein Angebot, nicht mehr und nicht weniger
Fliederam 26.05.2023 | 10:54
Beratung vor Antragstellung gibt es leider in der Regel nicht. Die Bewilligung dem Grunde nach bedeutet, dass grundsätzlich festgestellt wurde, dass ein Bedarf an LTA besteht, man aber noch nicht weiß, wie genau das ausgestaltet sein wird. Da diese Ausgestaltung eben durch die Beratungsgespräche nach diesem Bescheid erfolgt. Die DRV zwingt Sie zu nichts, aber mit der Arbeitsagentur "im Nacken" könnte es anders aussehen. Wenn Sie ein ruhendes Arbeitsverhältnis haben, haben Sie doch eine komfortable Ausgangslage. Evt. kann die DRV Sie soweit unterstützen, dass Sie dieses Arbeitsverhältnis (zumindest in Teilzeit) wieder aufnehmen können. Durch Arbeitsplatzanpassungen, Hilfsmittel, einen anderen Arbeitsplatz im Unternehmen...
Namenlosam 26.05.2023 | 13:49
Noch mal herzlichen dank für die freundlichen, kompeten Antworten. @schade, so dachte ich auch. deshalb war ich ja so verwundert. Ich denke aber ich werde dem Rat von Flieder und dem Experten folgen, den Antrag stellen und abwarten was man mir für Angebote machen könnte. Vielen dAnk für die Unterstützung
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