Hallo Stephan,
wird Ihre Rente neu festgestellt, wenn nach dem Eintritt der Erwerbsminderung 20 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt wurden, sollte die neu festgestellte Rente die mittlerweile verlängerte Zurechnungszeit enthalten.
Um ganz sicher zu gehen, können Sie wie der Nutzer KSC vorgeschlagen hat, eine fiktive Probeberechnung anfordern, der Sie das neue Ende der Zurechnungszeit entnehmen können. Diese Berechnung können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung